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Urteil Rückbauverpflichtung
Schlagworte
Rückbauverpflichtung; Wiederherstellungspflicht; Entfernungsvorbehalt; Rückgabe; Verzicht; Beweislast
Leitsatz:
Gestattet der Vermieter dem Mieter die Vornahme erheblicher Veränderungen an der Mietsache, so entfällt die Wiederherstellungspflicht des Mieters bei Rückgabe der Mietwohnung nur, wenn der Vermieter keinen Entfernungsvorbehalt erklärt hat.
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