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Urteil Gleichbehandlung bei Neuvermietung von Genossenschaftswohnungen
Schlagworte
Gleichbehandlung bei Neuvermietung von Genossenschaftswohnungen
Leitsatz
Wird wenige Monate nach Abschluß eines Mietvertrages über eine Genossenschaftswohnung eine andere Wohnung im Hause zu deutlich niedrigerem Mietzins vermietet, ohne daß dafür ein sachlicher Grund erkennbar ist, kann der Mieter wegen Verletzung des genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Herabsetzung des Mietzinses verlangen.
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