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Urteil Keine Weitervermietung bei renovierungsbedürftiger Wohnung
Schlagworte
Keine Weitervermietung bei renovierungsbedürftiger Wohnung
Leitsatz
Gibt der Mieter vor Beendigung des Mietverhältnisses eine renovierungsbedürftige Wohnung zurück, muß sich der Vermieter vor Ausführung der Schönheitsreparaturen ohne Ablauf einer Nachfrist gemäß § 326 BGB nicht um eine Weitervermietung bemühen.
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