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Urteil Schadensersatz bei zu niedrigen Betriebskostenvorschüssen


Schlagworte

Schadensersatz bei zu niedrigen Betriebskostenvorschüssen

Leitsätze

1. Der Anspruch des Vermieters auf Ausgleich der entstandenen Betriebskosten ist grundsätzlich davon unabhängig, ob die vereinbarten Betriebskostenvorschüsse diese decken.

2. Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches auf Freistellung von den Betriebskosten wegen zu niedrig kalkulierter und vereinbarter Betriebskostenvorschüsse ist entweder, daß der Vermieter die Angemessenheit der Vorschüsse ausdrücklich zusichert oder bewußt die Betriebskosten zu niedrig ansetzt, um den Mieter über den Umfang der Mietbelastung zu täuschen.

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