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Urteil Terrassen- bzw. Loggienanstrich durch den Mieter
Schlagworte
Terrassen- bzw. Loggienanstrich durch den Mieter; Renovierung, Schönheitsreparaturen, Farbanstrich, Farbabweichung, positive Vertragsverletzung, Schadenersatzanspruch des Vermieters
Leitsatz
Bei Wänden eines Hauses, die von außen zu sehen sind und deren Farbanstrich das Bild der gesamten Hausfassade bestimmt, muß der Mieter den Farbanstrich dem der übrigen Terrassen und Balkone des Hauses anpassen.
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