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Urteil Fälligkeit der Heizkostennachzahlung
Schlagworte
Fälligkeit der Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Flächen, beheizte
Leitsatz
Ein Mieter ist bei der Angabe unrichtiger beheizter Flächen regelmäßig nicht in der Lage, an deren Stelle die richtigen Quadratmetergrößen anzusetzen; die Angabe der richtigen Flächen ist aber Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung.
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