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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; allgemein üblicher Zustand
Leitsatz
In den allgemein üblichen Zustand werden die gemieteten Räume versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens zwei Drittel - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird.
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