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Urteil Vermögensvertrag zwischen der Republik Österreich und der DDR
Schlagworte
Vermögensvertrag zwischen der Republik Österreich und der DDR; Entschädigungsanspruch; Naturalrestitution; Rückübertragung
Leitsätze
Durch Art. 7 des Vermögensvertrages zwischen der Republik Österreich und der DDR ist nicht auf Rechte der Staatsbürger verzichtet worden. Es steht den Staatsbürgern nach wie vor frei, ihre "allfälligen" Ansprüche auf volle Entschädigung oder auf Naturalrestitution hinsichtlich der in der vormaligen DDR entzogenen Vermögenswerte in Deutschland geltend zu machen, wenn das deutsche Recht solches vorsieht.
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