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Urteil Rechtskraftwirkung eines im Vorprozess ergangenen Urteils
Schlagworte
Rechtskraftwirkung eines im Vorprozess ergangenen Urteils
Leitsatz
Das um einen Rechtsentscheid angegangene Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage zu verneinen und den Erlaß eines Rechtsentscheids abzulehnen, wenn das Landgericht bei der Vorlage eine Rechtsfrage (hier: die Rechtskraftwirkung eines im Vorprozeß der Parteien ergangenen Urteils) übersehen hat, die für den Rechtsstreit in der Weise erheblich ist, daß er entscheidungsreif wäre ohne Rücksicht darauf, wie die vorgelegte Rechtsfrage beantwortet wird. (RE abgelehnt)
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