Urteil Mieterhöhungserklärung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung; Kostenmiete; steuerbegünstigter Wohnungsbau
Leitsätze
1. Auch nach Auslaufen der Förderung kann eine Mieterhöhung für steuerbegünstigten Wohnungsbau gem. § 10 WoBindG geltend gemacht werden, wenn die Mietvertragsparteien die Miete als Kostenmiete vereinbart haben.
2. Auch bei Vereinbarung der Kostenmiete gilt für Mieterhöhungserklärungen die Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG. In der Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG ist im einzelnen zu erläutern, was sich an der Miete aus welchen Gründen geändert hat; ferner sind die Positionen der Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzuführen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?