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BVerwG 7 B 242.98 - 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 10 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3Leitsatz: Folgeregelungen des Bundesrechts lassen nicht ohne weiteres den Schluß auf die Rechtspraxis der DDR zu.BVerwG25.09.1998
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BVerwG 3 C 21.97 - Vermögenszuordnung; Restitutionsberechtigte; FunktionsnachfolgeLeitsatz: Kommt für eine Funktionsnachfolge im Sinne des § 11 Abs. 3 VZOG eine länderübergreifende öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht in Betracht, so sind unter der Voraussetzung einer überwiegend gleichen Funktionsausübung als Restitutionsberechtigte auch solche Körperschaften in Erwägung zu ziehen, deren Aufgaben sich auf ein Bundesland beschränken.BVerwG24.09.1998
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BVerwG 3 C 13.97 - Vermögenszuordnung; Sonderabfalldeponien; Verwaltungsvermögen; Eigentumsübergang; HandelsregistereintragungLeitsatz: 1. War die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 3 TreuhG ausgeschlossen, so bewirkte die fälschliche Eintragung einer durch Umwandlung entstandenen Gesellschaft in das Handelsregister keinen Eigentumsübergang nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG. 2. Die zwischen dem 1. Oktober 1989 und dem 3. Oktober 1990 betriebenen Sonderabfalldeponien waren Verwaltungsvermögen, das im Beitrittszeitpunkt den Ländern zugefallen ist.BVerwG24.09.1998
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BVerwG 4 CN 2.98 - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; Darlegungsanforderungen; Recht auf Abwägung; Abwägungsgebot; DrittschutzLeitsatz: 1. An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind keine höheren Anforderungen zu stellen als nach § 42 Abs. 2 VwGO. 2. Das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot hat drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind.BVerwG24.09.1998
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BVerwG 3 B 25.98 - Verwaltungsvermögen; Wahrzeichen; BaudenkmalLeitsatz: Baulichkeiten, die der Kommune als Wahrzeichen dienen, aber sonst keine Aufgaben erfüllen, gehören zum Verwaltungs- und nicht zum Finanzvermögen.BVerwG18.09.1998
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BVerwG 7 C 6.98 - ErsatzgrundstücksregelungLeitsatz: Die Gemeinde ist angesichts des ihr gegenüber dem Bund zustehenden Anspruchs auf Aufwendungsersatz nicht berechtigt, die Bereitstellung von Ersatzgrundstücken gemäß § 9 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1 VermG mit dem Hinweis auf ihre Haushaltslage zu verweigern.BVerwG17.09.1998
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BVerwG 8 B 107.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher ErwerbLeitsatz: § 4 Abs. 2 VermG ist auch nach Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes und des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes verfassungsgemäß.BVerwG16.09.1998
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BVerwG 8 B 118.98 - Berechtigter; Erbe; Testamentserbe; ErbrechtsanwendungLeitsatz: Der testamentarische Erbe des Geschädigten ist als dessen Rechtsnachfolger Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, weil er in vollem Umfang in dessen Rechtsposition eingetreten und deshalb die hypothetische Annahme gerechtfertigt ist, der enteignete Vermögensgegenstand sei - wenn er nicht dem Geschädigten durch Unrechtsmaßnahmen im Sinne von § 1 VermG entzogen worden wäre - zivilrechtlich ihm zuzuordnen (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 = VIZ 1996, 710 = ZOV 1996, 440). Erbrecht ist im Rahmen der Bestimmung des "Rechtsnachfolgers" im Sinne von § 2 I 1 VermG nur für die Beantwortung der Frage von Bedeutung, wer in einer die genannte hypothetische Annahme rechtfertigenden Weise in die Rechtsposition des Erblassers eingetreten ist. Auslegung und Anwendung des gegebenenfalls maßgeblichen ausländischen Erbrechts (vgl. Art. 25 Abs. 1 EGBGB) unterliegen als bindende Tatsachenfeststellungen nicht der inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht.BVerwG07.09.1998
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BVerwG 7 C 26.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; Aufbauenteignung; StasiobjektLeitsatz: 1. Stützte sich die Enteignung eines vom Ministerium für Staatssicherheit verdeckt genutzten (konspirativen) Objekts auf die Vorschriften des Aufbaugesetzes, bestimmt sich die Lauterkeit des Eigentumszugriffs nicht allein danach, ob die angegebenen Baumaßnahmen tatsächlich geplant oder durchgeführt worden sind. 2. Ob in solchen Fällen der Enteignungszweck vorgeschoben war und damit eine unlautere Machenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, ist vielmehr anhand einer an den Gesamtumständen orientierten Prüfung zu beurteilen.BVerwG03.09.1998
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BVerwG 7 C 37.97 - Aufbauhypothek; Kürzungsregelung; Erbengemeinschaftsgrundstück; staatliche VerwaltungLeitsatz: Gehört ein Grundstück einer Erbengemeinschaft, die einen staatlich verwalteten und einen volkseigenen Anteil umfaßt, und bestellen der staatliche Verwalter und der Rechtsträger des Volkseigentums eine Aufbauhypothek, greift die Kürzungsregelung des § 16 Abs. 5 und Abs. 7 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 VermG ein.BVerwG03.09.1998