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Urteil Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte
Schlagworte
Enteignung der in Ost-Berlin belegenen Vermögenswerte; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Resrtitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
Leitsatz
Enteignungen von Grundstücken im ehemaligen Ostteil Berlins sind nicht an Art. 14 GG zu messen. (nichtamtlicher Leitsatz)
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