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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Veräußerungsvereinbarung
Leitsatz
Eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt grundsätzlich dann nicht vor, wenn der Zwang zur Eigentumsaufgabe von der Rechtsordnung der DDR gedeckt war (wie Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - ZOV 1996, 433). Diese Voraussetzung kann sich auch aus einer vertraglichen Verpflichtung ergeben. (nichtamtlicher Leitsatz)
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