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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 772)

  1. BVerwG 8 B 228.00 - Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (BGBl. II, S. 1222)
    Leitsatz: Auch ein Antragsteller nach dem Vermögensgesetz, der ohne Verschulden die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund des Pauschalentschädigungsabkommens vom 13. Mai 1992 (BGBl. II, S. 1222) festgelegte Frist zur Wahl zwischen einem inneramerikanischen Entschädigungsverfahren und einem vermögensrechtlichen Verfahren versäumt hat, hat dadurch seine Berechtigtenstellung nach dem Vermögensgesetz verloren.
    BVerwG
    13.11.2000
  2. BVerwG 8 B 137.00 - Jahresfrist; Berechtigtenstellung; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts; Verwaltungsaktrücknahme
    Leitsatz: 1. Vor der Anhörung des Begünstigten, die zur Ermittlung aller für die Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts erheblichen Umstände erforderlich ist, beginnt die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht zu laufen. 2. Ein Bescheid, mit dem die Berechtigtenstellung gemäß § 2 Abs. 1 VermG festgestellt wird, gewährt weder eine Geldleistung noch eine teilbare Sachleistung im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG.
    BVerwG
    07.11.2000
  3. BVerwG 4 BN 51.00 - Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Handlungsbedarf; Sanierung; Prognose; Rummelsburger Bucht (Berlin)
    Leitsatz: Die Gemeinde ist befugt, ein baulich genutztes sanierungsbedürftiges Gebiet, das innerhalb eines größeren, grundlegend neuzustrukturierenden Bereichs liegt, in den Bereich einer Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB einzubeziehen. Ob die Gemeinde in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 ff. BauGB aufgrund einer Sanierungssatzung durchführt oder das Gebiet in den größeren Zusammenhang einer Ent wicklungsmaßnahme (hier: Entwicklungsmaßnahme Rummelsburger Bucht in Berlin) einbezieht und in diesem Rahmen die er-forderlichen städtebaulichen Maßnahmen (der Anpassung, § 170 BauGB) in Angriff nimmt, obliegt - im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen - ihrer Entscheidung (anschl. an BVerwG vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4).
    BVerwG
    02.11.2000
  4. BVerwG 7 C 1.00 - Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Entschädigung bei durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommene Grundstücke
    Leitsatz: Der Ausschluß der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG für Grundstücke, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 VermG durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
    BVerwG
    19.10.2000
  5. BVerwG 3 C 33.99 - Zuordnung; Verwaltungsnutzung; Verwaltungsaufgaben; Universitätsklinik; Zentralwäscherei
    Leitsatz: Zu den Verwaltungsaufgaben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV) einer Universitätsklinik gehören auch solche logistischen Hilfsfunktionen, die der Betrieb eines Klinikums typischerweise mit sich bringt und vom Verwaltungsträger in eigener Regie erbracht werden (hier der Betrieb einer Zentralwäscherei).
    BVerwG
    19.10.2000
  6. BVerwG 7 C 91.99 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund, Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; redlicher Erwerb des Bodenreformeigentums; Erbe eines Bodenreformeigentümers
    Leitsatz: Der gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähige Erbe eines Bodenreformeigentümers kann sich gegenüber dem Restitutionsbegehren eines nach § 2 Abs. 1 VermG Berechtigten auf den Ausschlußgrund des § 4 Abs. 2 VermG berufen, wenn der Erblasser bei der Zuteilung des Bodenreformeigentums redlich gewesen ist.
    BVerwG
    19.10.2000
  7. BVerwG 8 C 13.99 - Auslegungsregeln; Revisionsgericht; Bevollmächtigung; Anmeldung; Anmeldeschreiben; Rückerstattungsforderung
    Leitsatz: 1. Bei Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln durch das Tatsachengericht kann das Revisionsgericht die Auslegung einer Willenserklärung selbst vornehmen, wenn weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). 2. Von einer wirksamen Bevollmächtigung zur Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs ist auszugehen, wenn die Auslegung des Anmeldeschreibens einschließlich der darin in Bezug genommenen Schriftstücke ergibt, daß der Rechtsinhaber hinter der Anmeldung der Rückerstattungsforderung steht.
    BVerwG
    18.10.2000
  8. BVerwG 8 C 23.99 - Entschädigung; Berechtigter; Münzsammlung,Briefmarkensammlung; Verlustbeleg; Übergabeprotokoll
    Leitsatz: 1. Der Eigentümer einer Münzsammlung und einer Briefmarkensammlung ist Berechtigter im Sinne des Vermögensgesetzes, wenn diese Sammlungen durch Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit in Gewahrsam genommen, der Abteilung Finanzen der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit "zur weiteren Verwendung" übergeben wurden und der weitere Verbleib der Gegenstände der Sammlungen nicht mehr aufklärbar ist. 2. Ein zeitnaher schriftlicher Beleg i. S. v. § 5 a Abs. 5 EntschG n. F. für den Verlust beweglicher Sachen kann in einem von den Dienststellen des MfS erstellten internen Übernahme /Übergabeprotokoll liegen.
    BVerwG
    18.10.2000
  9. BVerwG 8 B 208.00 - Bruchteilseigentümer; Berechtigter; Anmeldung von Rückgabeansprüchen; Miteigentümer; Bruchteilsgemeinschaft: Miteigentumsanteil
    Leitsatz: 1. Wurde eine im Bruchteilseigentum stehende Sache von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffen, ist jeder Bruchteilseigentümer hinsichtlich seines Anteils Berechtigter, ohne daß zwischen den Berechtigten eine Gemeinschaft nach Bruchteilen besteht. 2. Meldet ein ehemaliger Bruchteilseigentümer einen Anspruch auf Rückgabe des gesamten Vermögenswerts an sich oder an alle Miteigentümer an, gilt sein Antrag nicht zugleich als Anmeldung von Rückgabeansprüchen der übrigen Miteigentümer.
    BVerwG
    16.10.2000
  10. BVerwG 7 C 95.99 - Unternehmensschädigung; staatliche Zwangsbeteiligung an einem Unternehmensträger; Unternehmensrückgabeanspruch; Anteilseigner
    Leitsatz: 1. Die staatliche Zwangsbeteiligung an einem Unternehmensträger war regelmäßig der erste Schritt einer Unternehmensschädigung, die durch die Überleitung der verbliebenen privaten Anteile in Volkseigentum vollendet wurde. 2. Weist die nach § 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG berechtigte Gesellschaft neben der staatlichen Beteiligung nur einen einzigen privaten Anteilseigner auf, hat allein dieser einen Anspruch auf Rückgabe des Unternehmens, der Unternehmensreste oder - im Falle der Veräußerung - auf ungeteilte Auskehr des Erlöses, wenn ihm die staatliche Beteiligung nach § 6 Abs. 5 c Satz 1 VermG zusteht und er dies auch geltend macht. Ob dasselbe gilt, wenn der Anteilseigner die ihm zustehende staatliche Beteiligung nicht beansprucht, bleibt offen.
    BVerwG
    05.10.2000