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Urteil Umbau
Schlagworte
Umbau; Endrenovierung; Kosten; Erstattung, Schönheitsreparaturen; Nutzlosigkeit
Leitsatz
Der Vermieter hat einen Anspruch auf Erstattung ersparter bzw. nutzlos aufgewandter Kosten für die Endrenovierung, wenn der Mieter, obwohl ihm der Vermieter angezeigt hat, daß eine Endrenovierung infolge Umbaus überflüssig ist, dennoch Schönheitsreparaturleistungen erbringt.
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