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Urteil werdende Wohnungseigentümergemeinschaft


Schlagworte

werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; WEG; Invollzugsetzen

Leitsatz

Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft nach Teilung und gesichertem Erwerb vom Bauträger haben das Recht zur Mitwirkung an der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung und zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen. Dies gilt auch, wenn sich das Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft über viele Jahre erstreckt, weil sich die Eigentumsumschreibung auf die einzelnen Erwerber aufgrund der mit dem Bauträger geschlossenen schuldrechtlichen Verträge wegen rechtlicher Auseinandersetzungen über Gewährleistungsansprüche hinauszögert.

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