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Urteil Kein Abrechnungsanspruch ausgeschiedener Wohnungseigentümer


Schlagworte

Kein Abrechnungsanspruch ausgeschiedener Wohnungseigentümer

Leitsätze

1. Der Anspruch auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Guthaben geht mit dem Ausscheiden des Wohnungseigentümers auf dessen Nachfolger über und kann somit von dem früheren Eigentümer nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Außerhalb der jährlichen Gesamtabrechnung der Gemeinschaft im lnnenverhältnis kann es keine weiteren nachträglichen Abrechnungspflichten gegenüber einem oder mehreren ausgeschiedenen Wohnungseigentümern geben, weder für die Gemeinschaft noch für den Verwalter.

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