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  1. Xl ZR 48/99 - Zinsanpassungsrecht
    Leitsatz: 1. Bei der in § 1 I 2 des Zinsanpassungsgesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I, 1314) vorgesehenen Frist zur Ausübung des Zinsanpassungsrechts handelt es sich um eine Ausschlußfrist. Das gilt auch für Zinsanpassungen für die Zukunft. 2. Auch die inhaltsgleichen Anpassungsrechte i. S. des § 14 I 1 und 2 DDR-Änderungsverordnung vom 28. Juni 1990 (GBl. DDR I, 509 [512]) konnten nur innerhalb der gesetzlichen Ausschlußfrist wirksam ausgeübt werden.
    BGH
    04.04.2000
  2. VII ZR 167/99 - Kein Haustürwiderruf bei Vertragsschluß in der Wohnung des anderen; pauschale Vergütung nach Kündigung des Fertighausvertrages
    Leitsatz: Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTürGG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird. Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern "Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises ..." ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.
    BGH
    30.03.2000
  3. IX ZR 53/99 - Beweiserleichterung für Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen Steuerberater; umsatzsteuerfreier Grundstücksverkauf
    Leitsatz: Zur haftungserfüllenden Kausalität, wenn ein Steuerberater seine Pflicht verletzt, den Mandanten auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus dem umsatzsteuerfreien Verkauf eines Grundstücks für den Vorsteuerabzug ergeben.
    BGH
    30.03.2000
  4. XII ZR 316/97 - Mündliche Kündigung mit gesetzlicher Frist; längere vertragliche Kündigungsfristen unbeachtlich; Nichteinhaltung der Schriftform
    Leitsatz: Für die Kündigung eines Mietvertrages, der mangels Schriftform als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt, sind vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen jedenfalls dann nicht maßgebend, wenn diese länger sind als die gesetzlichen Kündigungsfristen.
    BGH
    29.03.2000
  5. III ZR 152/99 - Geringstes Gebot, - und Nacherbenvermerk; Nacherbenvermerk, kein - im geringsten Gebot; Amtshaftung, - bei fehlerhafter Feststellung des geringsten Gebots
    Leitsatz: a) Ein Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nacherben verpfändet und die Verpfändung im Grundbuch gleichfalls eingetragen ist. Aus diesem Grunde ist hier für die Festsetzung eines Zuzahlungsbetrags nach den §§ 50, 51 ZVG ebensowenig Raum. b) Die Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten Gebots bestehen auch gegenüber dem Vollstreckungsschuldner. c) Zur Darlegung des aus einer fehlerhaften Zwangsversteigerung entstandenen Schadens und zum Ersatz der Kosten eines erfolglosen Vorprozesses.
    BGH
    23.03.2000
  6. X ZR 177/97 - Schenkung, bindende - trotz anfänglichem Unvermögen; Schenkung, stillschweigender Ausschluß der Garantiehaftung bei -
    Leitsatz: a) Die Einstandspflicht des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen setzt grundsätzlich ein Verschulden nicht voraus. b) Die Auslegung des Schenkungsvertrags kann jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine Garantiehaftung des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen dem Parteiwillen nicht entspricht.
    BGH
    23.03.2000
  7. III ZR 217/99 - Mietherausgabeanspruch gegen vorläufige Grundstücksverwalterin; Aufwendungsersatzanspruch
    Leitsatz: a) War eine Gemeinde nach Art. 22 Abs. 2 EV dazu berechtigt und verpflichtet, ein am 3. Oktober 1990 nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV in das Eigentum des Bundes übergegangenes, früher zum Finanzvermögen der ehemaligen DDR (Eigentum des Volkes) gehörendes Grundstück vorläufig weiter zu verwalten, so hat sie nach Beendigung der gesetzlichen Verwalterstellung vereinnahmte Mietzinsen nach § 667 BGB an die Bundesrepublik herauszugeben. Im Gegenzuge kann sie nach § 670 BGB Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. b) Hat eine Gemeinde als Verfügungsbefugte im Sinne des § 6 Abs. 1 VZOG a. F./ § 8 Abs. 1 VZOG n. F. ein Grundstück, das später einer anderen Stelle zugeordnet wird, an einen Dritten vermietet, so ist sie dem Berechtigten gegenüber zwar nicht nach § 6 Abs. 4 VZOG a.F./§ 8 Abs. 4 VZOG n. F., wohl aber nach § 988 BGB zur Herausgabe vereinnahmter Mietzinsen verpflichtet.
    BGH
    23.03.2000
  8. V ZR 362/98 - Grundstückskauf, Formbedürftigkeit des -s auch hinsichtlich Kaufpreisverrechnungsabrede; Beurkundungszwang, - und Teilnichtigkeit; Grundstückskaufvertrag, Kaufpreisbelegung bei teilnichtigem -
    Leitsatz: a) Eine Vereinbarung, daß der Grundstückskaufpreis durch "Verrechnung" mit bestimmten Forderungen des Käufers erbracht werden soll, ist beurkundungsbedürftig. b) Die Formnichtigkeit einer Kaufpreisverrechnungsabrede läßt die Wirksamkeit des übrigen Kaufvertrages unberührt, wenn der Käufer die Belegung des Kaufpreises zu beweisen vermag.
    BGH
    17.03.2000
  9. VII ZR 461/98 - Schadensersatz ohne Fristsetzung und Ablehnungsandrohung
    Leitsatz: Der Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden (z. B. Mietausfall), die im Zusammenhang mit einer Nachbesserung entstehen, setzt keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus.
    BGH
    16.03.2000
  10. V ZR 168/99 - Sammelbeurkundung; Voraussetzungen der -
    Leitsatz: Eine Sammelbeurkundung nach § 13 Abs. 2 BeurkG setzt voraus, daß den Be teiligten bei der ersten Verlesung klar ist, daß der übereinstimmende Inhalt nur einmal verlesen wird.
    BGH
    16.03.2000