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  1. XII ZR 162/98 - Schriftform; Verlängerung; Mietvertrag; Mietvertragsverlängerung; Einverständnis
    Leitsatz: Zur Frage, ob es zur Wahrung der Schriftform nach § 126 Abs. 2 S. 1 BGB ausreicht, wenn das unterzeichnete Angebot auf demselben Schriftstück von der anderen Partei mit einem Einverständnis-Zusatz versehen und unterschrieben wird, mit der Annahmeerklärung keine weitergehende Erklärung verbunden ist und die mit beiden Unterschriften versehene Urkunde dem Anbietenden wieder zugeht (Abweichung von RGZ 105, 60 ff.).
    BGH
    16.02.2000
  2. XII ZR 279/97 - Unvollständige Vermietung eines <br />Einkaufszentrum kein Mangel der Mietsache; <br />Einzelheiten der Umgebung des Ladengeschäfts <br />kein Mangel wegen Fehlens einer zugesicherten <br />Eigenschaft; fristlose Kündigung bei Verletzung <br />der Aufklärungspflicht während der <br />Vertragsverhandlungen
    Leitsatz: Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.
    BGH
    16.02.2000
  3. IX ZR 397/98 - Bürgschaft, - auf erstes Anfordern und Einwendungen der Bank und Aufklärungs- pflicht; Bürgschaft, - auf erstes Anfordern statt selbstschuldnerischer Bürgschaft
    Leitsatz: a) Wer aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen wird, kann im Erstprozeß einwenden, der Gläubiger dürfe ihn daraus nicht in An spruch nehmen, weil er nach dem Inhalt des Vertrages mit dem Hauptschuldner keinen Anspruch auf eine solche Sicherung habe, sofern sich die Berechtigung dieses Einwands aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Ver tragsurkunden ohne weiteres ergibt. b) Hat der Bürge in bewußter Abweichung von einer Sicherungsabrede zwi schen Hauptschuldner und Gläubiger, die nur die Verpflichtung vorsah, eine ge wöhnliche Bürgschaft beizubringen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern er teilt, kann er sich dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, der Haupt schuldner sei nicht verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen. c) Will die Bank entgegen dem Auftrag des Hauptschuldners, eine dem gesetz lichen Leitbild entsprechende Bürgschaft zu leisten, eine solche auf erstes An fordern herausgeben, muß die Bank nicht nur dessen Zustimmung einholen, son dern ihn auch über die für ihn damit verbundenen rechtlichen Nachteile beleh ren. Erfüllt sie diese Verpflichtung nicht, kann der Auftraggeber sich gegenüber dem Aufwendungsersatzanspruch mit allen Einwendungen verteidigen, die ihm gegen die Hauptforderung zustehen, es sei denn, er hat der Erteilung der Bürg schaft auf erstes Anfordern in Kenntnis der für ihn damit verbundenen Rechts folgen zugestimmt.
    BGH
    10.02.2000
  4. V ZR 260/98 - Nutzungsherausgabeanspruch des Fiskus
    Leitsatz: a) Der Fiskus, der Anspruch auf unentgeltliche Auflassung eines ehemaligen Bodenreformgrundstücks hat, kann die Herausgabe von Nutzungen nur insoweit verlangen, als sie auf die Zeit ab Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 entfallen (im Anschluß an BGHZ 140, 223). b) Der Eigentümer, der nach den Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform Nutzungsentgelt an den Fiskus herauszugeben hat, hat hierbei, anders als der Geldschuldner, für das eigene Zahlungsvermögen nicht einzustehen; gehört das Grundstück nicht zu den Hauswirtschaften oder Schlägen (Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB), ist er frei, wenn er das Entgelt vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 1996 (BGHZ 132, 71) Mitte des Jahres 1996 in Unkenntnis des Auflassungsanspruchs des Fiskus anderweit verwendet hat. c) An die Stelle des Anspruchs des Fiskus auf Herausgabe des aus einem ehemaligen Bodenreformgrundstück gezogenen Nutzungsentgelts kann der Anspruch auf Herausgabe des durch die Tilgung einer Verbindlichkeit oder durch die Ersparnis von Aufwendungen Erlangten treten, wenn das Entgelt hierfür Verwendung gefunden hat.
    BGH
    04.02.2000
  5. III ZR 313/98 - Fernmeldekabel, Kabeltragwanne für - und Straßenbaulast; Straßenbaulast, - für In- standsetzung einer Kabeltragwanne
    Leitsatz: Errichtet und betreibt der Inhaber der Straßenbaulast in oder auf der Straße - hier: unter einer Brücke - eine zur Aufnahme von Versorgungsleitungen geeig nete und bestimmte Kabeltragwanne, in der vereinbarungsgemäß (auch) die Deutsche Bundespost bzw. ihre Nachfolgeunternehmen Fernmeldekabel ver legt haben, so ist diese Wanne weder Teil der Fernmeldelinie i. S. d. § 1 TWG noch Teil des Verkehrsweges i. S. d. § 1 TWG, § 1 Abs. 4 FStrG. Die Frage, ob und in welchem Umfang sich die Post an den Kosten zu beteiligten hat, die der Träger der Straßenbaulast für eine Instandsetzung und Verbesserung der Ka beltragwanne aufgewendet hat, beantwortet sich daher nicht nach den §§ 2 ff. TWG, sondern allein nach den über die Mitbenutzung der Wanne getroffenen Abreden.
    BGH
    03.02.2000
  6. III ZR 296/98 - Wasserhaushaltsgesetz, Erlaubnis zur Gewässerbenutzung nach dem -; Amtshaf- tung, - wegen Untersagung der Gewässerbenutzung
    Leitsatz: a) Die nach § 7 WHG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis begründet eine Le galisierungswirkung für die gestattete Gewässerbenutzung. Ohne Widerruf der Erlaubnis kann eine solche Nutzung - soweit sie sich im Rahmen der Erlaubnis hält - nicht auf der Grundlage der (wasser-) polizeilichen Generalklausel unter sagt werden. Das gilt auch dann, wenn die Gewässerbenutzung nun im Wider spruch zu einer nachträglich ergangenen Wasserschutzgebietsverordnung steht. b) Gegenüber einem Amtshaftungsanspruch aufgrund rechtswidriger Untersa gung einer erlaubten Gewässerbenutzung ist der Einwand rechtmäßigen Alter nativverhaltens wegen eines sonst gebotenen Widerrufs der wasserrechtli chen Erlaubnis jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn ein solcher Widerruf der erkennbaren damaligen Absicht der Verwaltungsbehörde widersprochen hätte.
    BGH
    03.02.2000
  7. VIII ZR 12/99 - Vertretungsmacht, fahrlässige Unkenntnis über Fehlen der -
    Leitsatz: Zur Frage der fahrlässigen Unkenntnis des Fehlens der Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 3 BGB.
    BGH
    02.02.2000
  8. II ZR 309/98 - Zwangsverwaltung; Beendigung der Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung in der Insolvenz nach Beschlagnahmebeschluss
    Leitsatz: Zur Beendigung der Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüber lassung an einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück, sobald der im Wege der Zwangsverwaltung erlassene Beschlagnahmebeschluß wirksam geworden ist.
    BGH
    31.01.2000
  9. V ZR 402/98 - Zurechnung der Kenntnis des Vertreters beider Parteien; Verkauf einer Wohnung ohne Küche
    Leitsatz: Der Käufer muß sich die Kenntnis seines Abschlußvertreters grundsätzlich auch dann nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Vertreter zuvor als Verhandlungsführer (und damit als "Wissensvertreter") des Verkäufers aufgetreten ist. Im Einzelfall kann aber die Berufung des Verkäufers auf die dem Käufer zuzurechnende Kenntnis des Vertreters treuwidrig sein.
    BGH
    28.01.2000
  10. V ZR 78/99 - Schenkung eines geerbten Bodenreformgrundstücks
    Leitsatz: Eine entsprechende Anwendung von § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB auf eine unentgeltliche Verfügung des Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform scheidet aus.
    BGH
    28.01.2000