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  1. 1 BvR 2307/94; 1 BvR 1120/95; 1 BvR 1408/95; 1 BvR 2460/95; 1 BvR 2471/95 - Verfassungsbeschwerde; Jahresfrist; Gleichbehandlungsgrundsatz; Eigentumsgarantie; Sozialstaatsgebot; Rechtsstaatsprinzip; Willkürverbot; Entschädigung; Ausgleichsleistung; NS-Verfolgtenentschädigung
    Leitsatz: 1. Eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Wiedergutmachung von Vermögensschäden, die eine nicht an das Grundgesetz gebundene Staatsgewalt zu verantworten hat, läßt sich nicht aus einzelnen Grundrechten herleiten. Sie kann sich jedoch aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ergeben. Bei der Ausgestaltung der Wiedergutmachung im einzelnen sind das Rechtsstaatsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu beachten. 2. Zur Anwendung dieser Grundsätze auf die Wiedergutmachung von Vermögensschäden nach dem Entschädigungsgesetz, dem Ausgleichsleistungsgesetz und dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz. 3. Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz ist nach den §§ 187 ff. BGB zu berechnen. Demzufolge endet die Frist, wenn das angegriffene Gesetz am Beginn eines Tages in Kraft getreten ist, gemäß § 187 Abs. 2 in Verbindung mit § 188 Abs. 2 Alternative 2 BGB mit dem Ablauf des Tages des letzten Monats des Folgejahres, der dem Tag vorausgeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
    BVerfG
    22.11.2000
  2. 1 BvR 2062/99 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Vererblichkeit von Bodenreformeigentum
    Leitsatz: 1. Art. 233 § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 EGBGB verstoßen weder gegen das Grundgesetz noch gegen den Einigungsvertrag. 2. Das aus der Bodenreform hervorgegangene Eigentum ist vererbliches Volleigentum (entgegen BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 1996 - 1 BvR 839/96, 1 BvR 899/96, ZOV 1996, 341 -).
    BVerfG
    25.10.2000
  3. 1 BvR 1307/91 - Grundbuch, Einsicht in das - für Presse; Pressefreiheit, - und Grundbucheinsicht
    Leitsatz: 1. Das Informationsinteresse der Presse kann ein Einsichtsrecht in das Grundbuch begründen. 2. Eine vorherige Anhörung des Grundstückseigentümers ist nicht geboten. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    28.08.2000
  4. 1 BvR 2328/96 - Verfassungsbeschwerde; Unzulässigkeit; Subsidiaritätsgrundsatz
    Leitsatz: Eine Verfassungbeschwerde ist trotz Vorliegens einer letztinstanzlichen Entscheidung unzulässig, wenn nach Aufhebung eines vermögensrechtlichen Rückgabebescheides die zuständige Behörde erneut über das Rückgabebegehren entscheiden muß.
    BVerfG
    28.08.2000
  5. 1 BvR 1460/99 - Eigentumsrecht des Mieters; *Vermieterzustimmung zum Einbau eines Treppenliftes für behinderten Mieter; Umfang des mietvertraglichen Gebrauchs- und Besitzrechts; behindertengerechte Nutzung; Abwägung von Mieter- und Vermieterinteressen
    Leitsatz: 1. Ist der Zugang zur Wohnung für den Mieter oder eine Person, die er berechtigterweise in seine Wohnung aufgenommen hat, aufgrund einer Behinderung erheblich erschwert , kann das dazu führen, daß der Vermieter verpflichtet ist, den Einbau eines Treppenliftes durch den Mieter zu dulden. 2. Die Zivilgerichte müssen bei der Überprüfung der vom Vermieter getroffenen Entscheidung im Rahmen des § 242 BGB abwägen zwischen dem eigentumsrechtlich geschützten Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung des Treppenhauses und dem ebenfalls grundrechtlich geschützten Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    28.03.2000
  6. 1 BvR 242/91 - Zustandshaftung des Eigentümers; Altlastensanierung
    Leitsatz: Zu den aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten.
    BVerfG
    16.02.2000
  7. 1 BvR 242/91 - Zustandshaftung des Eigentümers; Altlastensanierung
    Leitsatz: Zu den aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten.
    BVerfG
    16.02.2000
  8. 1 BvR 889/99 - Übertriebene formale Anforderungen an Kündigung wg. Eigenbedarfs
    Leitsatz: Für die Begründung einer Eigenbedarfskündigung nach § 564 b Abs. 3 BGB ist der Erkenntnisstand des Vermieters zum Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich; eine nachträgliche Präzisierung in einem nicht wesentlichen Punkt wird dadurch nicht ausgeschlossen (hier: Pflegekraft für Familienangehörigen nicht ständig, sondern aufgrund eines späteren Gutachtens nur zeitweilig nötig). (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    09.02.2000
  9. 1 BvR 1398/99 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Entschädigungsberechtigung; Anmeldefrist; Stichtagsregelung
    Leitsatz: Die Ausschlußfrist verstößt gegenüber dem Begehren der Feststellung einer Entschädigungsberechtigung selbst dann nicht gegen das Grundgesetz, wenn der benachteiligte Antragsteller im Ausland wohnt.
    BVerfG
    10.01.2000
  10. VerfGH 72/00 - Doppelte Berücksichtigung von öffentlichen Zuschüssen im Mieterhöhungsverfahren verfassungswidrig; Kürzungsbeträge
    Leitsatz: 1. Ist im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Vertrages sichergestellt, daß öffentliche Fördermittel nicht beim Vermieter verbleiben, sondern dem Mieter zugute kommen (Mietverzicht), sind im Mieterhöhungsverfahren Kürzungsbeträge nicht noch zusätzlich zu berücksichtigen. 2. Im Zustimmungsprozeß nach § 2 MHG muß das Gericht den Angaben des Vermieters nachgehen und prüfen, ob die Beschränkungen nach dem Fördervertrag eingehalten sind. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    23.11.2000