Urteil Eigentumsrecht des Mieters
Schlagworte
Eigentumsrecht des Mieters; *Vermieterzustimmung zum Einbau eines Treppenliftes für behinderten Mieter; Umfang des mietvertraglichen Gebrauchs- und Besitzrechts; behindertengerechte Nutzung; Abwägung von Mieter- und Vermieterinteressen
Leitsätze
1. Ist der Zugang zur Wohnung für den Mieter oder eine Person, die er berechtigterweise in seine Wohnung aufgenommen hat, aufgrund einer Behinderung erheblich erschwert , kann das dazu führen, daß der Vermieter verpflichtet ist, den Einbau eines Treppenliftes durch den Mieter zu dulden.
2. Die Zivilgerichte müssen bei der Überprüfung der vom Vermieter getroffenen Entscheidung im Rahmen des § 242 BGB abwägen zwischen dem eigentumsrechtlich geschützten Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung des Treppenhauses und dem ebenfalls grundrechtlich geschützten Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung. (Leitsätze der Redaktion)
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