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Urteil Doppelte Berücksichtigung von öffentlichen Zuschüssen im Mieterhöhungsverfahren verfassungswidrig


Schlagworte

Doppelte Berücksichtigung von öffentlichen Zuschüssen im Mieterhöhungsverfahren verfassungswidrig; Kürzungsbeträge

Leitsätze

1. Ist im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Vertrages sichergestellt, daß öffentliche Fördermittel nicht beim Vermieter verbleiben, sondern dem Mieter zugute kommen (Mietverzicht), sind im Mieterhöhungsverfahren Kürzungsbeträge nicht noch zusätzlich zu berücksichtigen. 2. Im Zustimmungsprozeß nach § 2 MHG muß das Gericht den Angaben des Vermieters nachgehen und prüfen, ob die Beschränkungen nach dem Fördervertrag eingehalten sind. (Leitsätze der Redaktion)

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