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  1. VII ZR 151/05 - Rubrumsberichtigung; Rechnungsposition; Schlußrechnung; Werklohn; Bauvertrag; Einheitspreisvertrag; Verjährung; Verzinsung; Grundurteil
    Leitsatz: a) Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03, BauR 2005, 1052 = ZfBR 2005, 460 = NZBau 2005, 397). b) Setzt sich die Klageforderung aus in einer Schlußrechnung zusammengefaßten einzelnen Rechnungspositionen zusammen, die auf § 2 Nr. 5 und Nr. 6 sowie § 6 Nr. 6 VOB/B gestützt werden, gehört die Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind, zum Grund des Anspruchs.
    BGH
    09.11.2006
  2. IX ZR 170/06 - Wohnungsrecht; Unpfändbarkeit
    Leitsatz: Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Wohnungsrechte sind , wenn sie der typengerechten Ausgestaltung entsprechen, gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 857 Abs. 3, § 851 Abs. 2 ZPO grundsätzlich unpfändbar.
    BGH
    09.11.2006
  3. XI ZR 438/04 - finanzierter Immobilienkauf; Beweislast für Haustürgeschäft
    Leitsatz: Das Bestreiten einer Haustürsituation durch eine daran nicht beteiligte Bank ist kein unzulässiges pauschales Bestreiten; ein substantiiertes Bestreiten kann von ihr nur gefordert werden, wenn der Beweis der Haustürsituation dem Kreditnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die Bank alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen.
    BGH
    07.11.2006
  4. I ZB 113/05 - Eidesstattliche Versicherung bei Sicherungsvollstreckung
    Leitsatz: Der Gläubiger kann im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720 a ZPO von dem Schuldner auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO verlangen.
    BGH
    26.10.2006
  5. VII ZB 39/06 - Aussetzung des Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf selbständiges Beweisverfahren
    Leitsatz: a) Die Aussetzung eines Hauptsacheverfahrens im Hinblick auf ein anderweit anhängiges selbständiges Beweisverfahren ist grundsätzlich zulässig. b) Bei der Ermessensentscheidung über die Aussetzung muß das Gericht der Hauptsache auch berücksichtigen, ob die gebotene Förderung und Beschleunigung des Prozesses auf andere Weise besser zu erreichen ist.
    BGH
    26.10.2006
  6. V ZB 188/05 - Selbständiges Gebäudeeigentum; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: 1. Bei der Beschlußfassung über den Zuschlag ist das Vollstreckungsgericht an eine vorher getroffene Entscheidung auch dann nicht gebunden, wenn diese nach § 95 ZVG anfechtbar war, aber nicht angefochten worden ist. 2. Macht ein Dritter im Zwangsversteigerungsverfahren aus dem Grundbuch nicht ersichtliches selbständiges Gebäudeeigentum geltend, kann der betreibende Gläubiger dieses Recht freigeben. Eine Aufhebung des das Gebäudeeigentum betreffenden Verfahrens ist jedoch nur zulässig, wenn der Schuldner der Freigabe zustimmt oder wenn der Dritte einen gegen den Schuldner gerichteten rechtskräftigen Titel vorlegt, der die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das Gebäudeeigentum ausspricht oder feststellt, daß der Dritte Inhaber selbständigen Eigentums an dem beschlagnahmten Gebäude ist.
    BGH
    26.10.2006
  7. III ZB 2/06 - Grenzen der Vorlagepflicht von Urkunden und anderen Unterlagen im Prozeß; Urkundenvorlage durch Dritte; drohender Vermögensschaden
    Leitsatz: 1. Die Anordnung zur Vorlage von Urkunden oder anderen Unterlagen nach § 142 ZPO kann auch der Bereitstellung von Beweismitteln dienen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488). 2. Eine gemäß § 142 ZPO als Dritte auf Vorlage von Unterlagen in Anspruch genommene juristische Person kann die Herausgabe verweigern, wenn ihr dadurch ein eigener vermögensrechtlicher Schaden entstehen würde (§ 142 Abs. 2 Satz 1 ZPO i. V. m. § 384 Nr. 1 ZPO). Hierfür genügt es, daß die Durchsetzung von Ansprüchen gegen sie auch nur erleichtert würde (Abweichung von RGZ 32, 381).
    BGH
    26.10.2006
  8. VII ZR 133/04 - Baumängel, Unterrichtung des Bauherrn, Architekt, Gewährleistungsansprüche, Schadensersatz
    Leitsatz: Der Architekt schuldet als Sachwalter des Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage. Von der Ursächlichkeit der Verletzung dieser Pflicht für den eingetretenen Schaden ist auszugehen, wenn der Auftraggeber bei entsprechender Aufklärung rechtzeitig gegen den Architekten vorgegangen wäre. Hierfür spricht eine tatsächliche Vermutung. Der aus der ursächlichen Verletzung der Pflicht folgende Schadensersatzanspruch geht dahin, dass die Verjährung der gegen den Architekten gerichteten Gewährleistungsansprüche als nicht eingetreten gilt.
    BGH
    26.10.2006
  9. VII ZB 24/06 - OLG-Zuständigkeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten bei Auslandsbezug
    Leitsatz: § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG findet auf Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte keine Anwendung.
    BGH
    25.10.2006
  10. VIII ZR 102/06 - Ordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskostenvorschüsse aufgrund von Falschberatung durch Mieterverein; kein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien; Zurückbehaltungsrecht; keine Heilungswirkung durch Ausgleich des Zahlungsrückstandes bei ordentlicher Kündigung; Mieterhaftung für Erfüllungsgehilfen; unverschuldeter Rechtsirrtum; Beraterverschulden
    Leitsatz: Der Mieter ist im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch für das schuldhafte Verhalten eines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB verantwortlich; die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einer nicht unerheblichen Vertragsverletzung setzt nicht ein eigenes schuldhaftes Verhalten des Mieters voraus. Ein Mieterschutzverein, der den Mieter bei der Entscheidung darüber berät, ob er von einem Zurückbehaltungsrecht an der Miete Gebrauch machen soll, ist Erfüllungsgehilfe des Mieters bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete.
    BGH
    25.10.2006