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  1. V ZR 33/06 - Klausel im Einheimischenmodell über Erstattung des bei Vertragsschluß gewährten Preisnachlasses im Umfang des vorzeitigen Weiterverkaufs
    Leitsatz: Die Klausel im Einheimischenmodell über die Erstattung des bei Vertragsschluß gewährten Preisnachlasses im Umfang des vorzeitigen Weiterverkaufs genügt den Anforderungen des § 11 Abs.1 Nr. 2 BBauG und des § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) an eine angemessene Vertragsgestaltung,wenn der mögliche Umfang dieser Nachforderung auf den eingeräumten Preisvorteil begrenzt war und die vorgesehene Wartefrist zehn Jahre nicht überstieg, und stellt auch keine nach § 11 Nr. 5 Buchstabe b AGBG (jetzt § 309 Nr. 5 Buchstabe b BGB) unzulässige Schadenspauschalierung dar  
    BGH
    13.10.2006
  2. III ZR 331/04 - Erfolgsunabhängiges selbständiges Provisionsversprechen; Maklerleistung; Exposé; An-zeigenschaltung; Kausalität; Schenkung
    Leitsatz: Verspricht der Auftraggeber dem Makler eine Provision unabhängig vom Erfolg, so steht diesem diese insbesondere dann zu, wenn er Verkaufsbemühungen nachweisen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.10.2006
  3. VII ZR 272/05 - Keine Verjährung bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch Subunternehmer
    Leitsatz: 1. Dem Unternehmer kann die Kenntnis eines mit der Prüfung des Werkes beauftragten Mitarbeiters eines Subunternehmers auch dann zuzurechnen sein, wenn er einen Bauleiter zur Überwachung eingesetzt hat. 2. Das ist der Fall, wenn der Mangel auch bei ordnungsgemäßer Bauüberwachung vom Bauleiter nicht wahrgenommen werden kann, weil er bei der Kontrolle der Leistung vom Bauleiter infolge weitergeführter Arbeiten nicht zu bemerken war.
    BGH
    12.10.2006
  4. VIII ZR 148/05 - Kraft-Wärme-Kopplung; Förderung
    Leitsatz: Im Fall des § 2 Abs. 1 Satz 1 KWKG (2000) müssen die dort genannten Energieversorgungsunternehmen bereits am 31. Dezember 1999 als solche der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern tätig gewesen sein.Im Fall des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG (2000) ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus erforderlich, daß der Strom bereits vor dem 1. Januar 2000 für die allgemeine Versorgung bestimmt gewesen ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 10. März 2004 - VIII ZR 213/02, WM 2004, 2264). Dafür reicht es nicht aus, daß das Energieversorgungsunternehmen bereits vor dem genannten Zeitpunkt bereit war, künftig alle Abnehmer, die dies wünschen, zu beliefern. Vielmehr muß dies auch tatsächlich möglich gewesen sein (Ergänzung des vorbezeichneten Senatsurteils).
    BGH
    11.10.2006
  5. XI ZB 40/05 - Eingescannte Unterschrift nur bei Computerfax zulässig
    Leitsatz: Eine eingescannte Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.
    BGH
    10.10.2006
  6. V ZR 20/06 - Erhöhung für Erbbauzins nach Grundstückswert
    Leitsatz: Ist in einem vor dem Inkrafttreten des § 9a ErbbauVO (23. Januar 1974) geschlossenen Erbbaurechtsvertrag die Höhe des Erbbauzinses in der Weise an den Grundstückswert gekoppelt, daß in bestimmten Zeitabständen die Änderung des Erbbauzinses verlangt werden kann, wenn sich der Grundstückswert um einen bestimmten Prozentsatz geändert hat, kann die ergänzende Vertragsauslegung ergeben, daß eine Erhöhung des Erbbauzinses auch dann möglich ist, wenn seit der letzten Erhöhung der Grundstückswert nicht oder nicht in dem vereinbarten Maß gestiegen ist, die vorhergehende Erhöhung jedoch wegen der Kappungsgrenze in § 9 a Abs. 1 ErbbauVO nicht die nach der Vereinbarung mögliche Höhe erreicht hat.
    BGH
    06.10.2006
  7. V ZR 138/05 - Verkehrsfläche; Bereinigungslage; Mischnutzung; Mehrzweckgebäude; Konsumverkaufsstelle
    Leitsatz: Bei einer sowohl öffentlichen als auch anderen Zwecken dienenden Nutzung eines im Beitrittsgebiet belegenen Gebäudes ist das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz nur anwendbar, wenn die Nutzung zu öffentlichen Zwecken bereits vor dem 3. Oktober 1990 überwog.
    BGH
    06.10.2006
  8. V ZB 2/06 - Ablösungsrecht für Grundpfandrecht nach Zwangsversteigerung; Einstweilige Einstellung von Zwangsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: 1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist. 2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich. 3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.
    BGH
    05.10.2006
  9. V ZR 25/06 - Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
    Leitsatz: a) Auch eine nicht aus dem Grundbuch ersichtliche Ausübungsgestattung führt zur Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; die Eintragung ist nur bedeutsam für die Frage, ob sich ein Grundstückserwerber die Befugnis zur Übertragung der Ausübung entgegenhalten lassen muss. b) Für die Bindung des Erwerbers genügt eine allgemeine Bezugnahme des Grundbucheintrags auf die eine Gestattung enthaltende Eintragungsbewilligung.
    BGH
    29.09.2006
  10. V ZB 105/06 - Keine Rechtsbeschwerde in FGG-Kostenfestsetzungssachen
    Leitsatz: Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über sofortige Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist ‑ soweit nicht gesetzlich etwas anderes angeordnet worden ist ‑ auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff. FGG und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO (wie Senat, Beschl. v. 30. September 2004, V ZB 16/04, NJW 2004, 3412; insoweit Aufgabe von Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 164/05, NJW 2006, 2495).
    BGH
    28.09.2006