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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 731)

  1. V ZB 166/05 - Zwangsverwaltung; Zustellung an geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR; Vollstreckung aus notarieller Urkunde; Grundschuld; Unterwerfungserklärung
    Leitsatz: Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluß kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.
    BGH
    07.12.2006
  2. V ZB 93/06 - Verfahrensunterbrechung; Insolvenzverfahren; Eigenverwaltung
    Leitsatz: Die Verfahrensunterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht keinen Insolvenzverwalter bestellt, sondern die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet.
    BGH
    07.12.2006
  3. IX ZR 173/03 - Durch fehlerhafte Beratung erlittener Schaden, Haftung, Schadenersatzanspruch
    Leitsatz: Hängt die Frage, ob der Mandant durch fehlerhafte Beratung einen Schaden erlitten hat, allein davon ab, wie sich ein Dritter bei richtiger Beratung verhalten hätte, so verletzt der Richter das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wenn er den als Zeugen benannten Dritten nicht vernimmt, obwohl keine anderen gleichwertigen Beweismittel zur Verfügung stehen.
    BGH
    07.12.2006
  4. IX ZR 161/04 - Kaufpreisanspruch, Treuhänder
    Leitsatz: a) Die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs führt entsprechend § 401 BGB auch zum Übergang des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Treuhänder. b) Die Freigabe des Kaufpreisanspruchs bewirkt entsprechend § 401 BGB auch die Freigabe des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien beauftragten Treuhänder.
    BGH
    07.12.2006
  5. XI ZR 341/05 - Nachfristsetzung bei Verbraucherkreditgesetz
    Leitsatz: Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG ist entbehrlich, wenn sich der Darlehensnehmer ernsthaft und endgültig geweigert hat, auf das Darlehen weitere Leistungen zu erbringen.
    BGH
    05.12.2006
  6. V ZR 112/06 - Mieter als Zustandsstörer bei unzulässigem Umbau durch Wohnungseigentümer
    Leitsatz: Beeinträchtigt der Zustand einer Wohnung das Eigentum eines Dritten und geht dies auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers zurück, kann der Dritte den Mieter der Wohnung auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen.
    BGH
    01.12.2006
  7. V ZB 44/06 - Wertermittlung eines Landschaftsgartens nach dem Ertragswertverfahren; Gartenanlagen; Anpflanzungen
    Leitsatz: Nach dem Ertragswertverfahren sind Gartenanlagen nicht gesondert zu bewerten, da sie meist keine über den Ertrag der baulichen Anlagen hinausgehende Rendite erwarten lassen. Zuschläge im Rahmen der Wertermittlung sind nur ausnahmsweise und nur dann angebracht, wenn besonders aufwendige Anpflanzungen vorliegen, die nicht bereits mit den zugrunde gelegten Ertragsverhältnissen berücksichtigt werden und denen von Marktteilnehmern zusätzlich Rechnung getragen wird.
    BGH
    30.11.2006
  8. III ZR 352/04 - Wirksamkeit einer Veränderungssperre, Nichtigkeit wegen Formfehler, Amtshaftungsanspruch
    Leitsatz: a) Zur Frage der Wirksamkeit einer Veränderungssperre, die der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans dienen soll, wenn dieser wegen eines Formfehlers nichtig ist. b) Wird ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung darauf gestützt, dass eine Veränderungssperre, auf der diese Verzögerung beruht, unwirksam sei, so hat das Amtshaftungsgericht, das die Sperre für wirksam hält, zu prüfen, ob der Anspruch sich (teilweise) daraus herleiten lässt, dass die zeitliche Geltungsdauer der Sperre nicht beachtet worden ist.
    BGH
    30.11.2006
  9. VIII ZR 92/06 - Garantie und Zusicherung einer Eigenschaft; Beschaffenheitsangabe und Garantie; Laufleistung bei Gebrauchtfahrzeug
    Leitsatz: 1. Mit der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 Alt. 2 BGB durch den Verkäufer ist - ebenso wie mit der Übernahme einer Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB - zumindest auch die Zusicherung einer Eigenschaft der Sache nach früherem Recht (§ 459 Abs. 2 BGB a.F.) gemeint. Die Übernahme einer Garantie setzt daher - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, daß der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen. 2. Die Frage, ob Angaben des Verkäufers zur Laufleistung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs lediglich als Beschaffenheitsangabe (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder aber als Beschaffenheitsgarantie (§ 444 Alt. 2 BGB) zu werten sind, ist unter Berücksichtigung der beim Abschluß eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage zu beantworten. Beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Angabe der Laufleistung in der Regel lediglich als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Von einer stillschweigenden Garantieübernahme kann beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn über die Angabe der Laufleistung hinaus besondere Umstände vorliegen, die bei dem Käufer die berechtigte Erwartung wecken, der Verkäufer wolle für die Laufleistung des Fahrzeugs einstehen. Alleine die Besonderheiten des Kaufs über das Internet mittels eines von eBay zur Verfügung gestellten Bietverfahrens rechtfertigen diese Annahme nicht. 3. Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluß der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, daß der Haftungsausschluß nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, daß die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
    BGH
    29.11.2006
  10. VIII ZR 246/05 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Ausschlussregelung, Ausschlussgründe
    Leitsatz: Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 KWKG (2000) erfordert, dass beide dort genannten Ausschlussgründe kumulativ gegeben sind.
    BGH
    29.11.2006