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Urteil Wohnungsrecht
Schlagworte
Wohnungsrecht; Unpfändbarkeit
Nichtamtlicher Leitsatz
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Wohnungsrechte sind , wenn sie der typengerechten Ausgestaltung entsprechen, gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 857 Abs. 3, § 851 Abs. 2 ZPO grundsätzlich unpfändbar.
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