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Urteil finanzierter Immobilienkauf
Schlagworte
finanzierter Immobilienkauf; Beweislast für Haustürgeschäft
Nichtamtlicher Leitsatz
Das Bestreiten einer Haustürsituation durch eine daran nicht beteiligte Bank ist kein unzulässiges pauschales Bestreiten; ein substantiiertes Bestreiten kann von ihr nur gefordert werden, wenn der Beweis der Haustürsituation dem Kreditnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die Bank alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen.
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