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  1. V ZB 55/06 - Gesamtausgebot in der Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben. b) Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.
    BGH
    28.09.2006
  2. VII ZR 303/04 - Erwerbervertrag
    Leitsatz: Der formularmäßige Ausschluss der Befugnis, einen Erwerbervertrag über umfassend saniertes Wohnungseigentum zu wandeln oder sonst rückgängig zu machen, ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 373/99 - BauR 2002, 310 = ZfBR 2002, 244 = NZBau 2002, 89 und Urteil vom 27. Juli 2006 - VII ZR 276/05, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
    BGH
    28.09.2006
  3. VIII ZR 80/06 - Umlage neu entstehender Betriebskosten; Versicherungskosten
    Leitsatz: Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für das Mietobjekt abschließt, können anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten einer derartigen Versicherung als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.
    BGH
    27.09.2006
  4. XI ZR 156/05 - Vermietung von Sicherungseigentum und Herausgabe von Nutzungen
    Leitsatz: Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.
    BGH
    26.09.2006
  5. XI ZR 283/03 - Kreditwiderruf bei Schrottimmobilien; kein Einwendungsdurchgriff bei Realkredit
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objekts (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194).
    BGH
    26.09.2006
  6. VI ZR 166/05 - Versicherungspflicht des Abfallerzeugers; Alteisenrecycling; Grundstücksleasing; Umweltgefahr; Untermiete
    Leitsatz: Der persönliche Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers umfaßt regelmäßig nicht den Besitzer eines Grundstücks, der das Grundstück zum Betrieb einer Abfallrecyclinganlage vermietet.
    BGH
    26.09.2006
  7. XI ZR 358/04 - Finanzierter Immobilienkauf; Kreditwiderruf; Schrottimmobilien; Haustürgeschäft; Einwendungsdurchgriff bei Realkredit
    Leitsatz: Der Darlehensnehmer ist im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie gem. gemäß § 3 Abs. 1 HWiG zur Rückzahlung des Kapitals verpflichtet und kann die finanzierende Bank nicht unter Hinweis auf § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf die Immobilie mit der Begründung verweisen , bei dem Darlehensvertrag und dem finanzierten Immobilienerwerb handele es sich um ein verbundenes Geschäft
    BGH
    26.09.2006
  8. II ZR 218/05 - GbR als Grundstückseigentümerin; BGB-Gesellschaft
    Leitsatz: Sind im Grundbuch die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" als Eigentümer eingetragen, so ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks. Auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden könnte, kommt es dabei nicht an.
    BGH
    25.09.2006
  9. V ZR 239/05 - Augenscheinnahme, Feststellung der Baulandqualität
    Leitsatz: Dass zur Feststellung der Baulandqualität eines Grundstücks kein Augenschein eingenommen worden ist, bildet grundsätzlich keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung des Urteils und des Verfahrens und Zurückverweisung des Rechtsstreits.
    BGH
    22.09.2006
  10. V ZB 76/06 - Unterwerfung des Schuldners, Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Hat ein Vertreter die Unterwerfung des Schuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde erklärt, ist die Zwangsvollstreckung nur zulässig, wenn die Vollmacht des Vertreters oder - bei vollmachtlosem Handeln - die Genehmigung von dessen Erklärungen seitens des Vertretenen durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden dem Schuldner zugestellt worden sind oder mit dem Beginn der Vollstreckung zugestellt werden.
    BGH
    21.09.2006