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Urteil Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Schlagworte
Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Leitsätze
a) Auch eine nicht aus dem Grundbuch ersichtliche Ausübungsgestattung führt zur Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; die Eintragung ist nur bedeutsam für die Frage, ob sich ein Grundstückserwerber die Befugnis zur Übertragung der Ausübung entgegenhalten lassen muss.
b) Für die Bindung des Erwerbers genügt eine allgemeine Bezugnahme des Grundbucheintrags auf die eine Gestattung enthaltende Eintragungsbewilligung.
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