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Urteil Verkehrsfläche
Schlagworte
Verkehrsfläche; Bereinigungslage; Mischnutzung; Mehrzweckgebäude; Konsumverkaufsstelle
Leitsatz
Bei einer sowohl öffentlichen als auch anderen Zwecken dienenden Nutzung eines im Beitrittsgebiet belegenen Gebäudes ist das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz nur anwendbar, wenn die Nutzung zu öffentlichen Zwecken bereits vor dem 3. Oktober 1990 überwog.
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