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Urteil Kurzfristige Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste
Schlagworte
Kurzfristige Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste; Ferienwohnung; Anmietung eines Gewerbebetriebes; Anspruch der anderen Wohnungseigentümer auf Abstellen von Beeinträchtigungen; Störungen; stärkere Abnutzung; Vermüllung
Leitsätze
1. Die kurzfristige Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste ist Teil der zulässigen Wohnnutzung (Bestätigung von BGH, V ZR 72/09, GE 2010, 345).
2. Der vermietende Wohnungseigentümer kann von jedem anderen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen werden, durch die Vermietung bedingte Beeinträchtigung abzustellen.
(Leitsätze der Redaktion)
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