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VII ZR 213/07 - Mängelbeseitigungskosten, grobfahrlässige Unkenntnis des Bestellers von anspruchsbegründenden UmständenLeitsatz: Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Bestellers von den einen derartigen Anspruch begründenden Umständen.BGH14.01.2010
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VII ZB 56/07 - Selbständiges Beweisverfahren, Erhebung der KlageLeitsatz: Ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es für ihn keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen. Es kommt hierfür nicht darauf an, ob eine Klage zu dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegner redlicherweise spätestens den Antrag auf Fristsetzung hätte stellen müssen, Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.BGH14.01.2010
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VIII ZR 81/08 - Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgasverträgen mit Sonderkunden; Erhöhung der Gaspreise; PreisänderungsklauselnLeitsatz: a) Zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderkunden. b) Bei Unwirksamkeit einer solchen Preisänderungsklausel tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch kommt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07).BGH13.01.2010
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VIII ZR 48/09 - Parkettversiegelung und Außenanstrich keine SchönheitsreparaturenLeitsatz: a) Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV. b) Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, GE 2009, 573 = WuM 2009, 286).BGH13.01.2010
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VIII ZR 137/09 - Betriebskostenvereinbarung preisgebundener Wohnraum; Sozialwohnung; sozialer Wohnungsbau; Aufteilung von Vorschüssen; Aufschlüsselung von Vorauszahlungen; einzelne Betriebskostenarten; Höhe der zu erwartenden Betriebskosten; Bekanntgabe der Betriebskosten nach Art und Höhe; Angabe einer Gesamtsumme; Sperrmüllabfuhr; Verständlichkeit der Heizkostenabrechnung; Hauswartskosten; Müll auf Gemeinschaftsflächen; Bezeichnung des Brennstoffs; Gas; Hu-Wert; Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung; angemessene VorauszahlungenLeitsatz: Zur Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum genügt es, wenn der Vermieter den Umfang der umzulegenden Betriebskosten durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV umschreibt und die Höhe der ungefähr zu erwartenden Kosten durch den Gesamtbetrag der geforderten Vorauszahlungen mitteilt. Einer Aufschlüsselung der Vorauszahlungen auf die einzelnen Betriebskosten bedarf es nicht.BGH13.01.2010
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VIII ZR 351/08 - Feststellungsklage wegen unwirksamer SchönheitsreparaturklauselLeitsatz: Zur Frage des Feststellungsinteresses des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit einer im Mietvertrag enthaltenen Formularklausel über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.BGH13.01.2010
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VIII ZB 64/09 - Auslegung der Berufung bei fehlender Angabe des BerufungsklägersLeitsatz: Zur Frage der Auslegung der Berufung bei fehlender Angabe des Berufungsklägers.BGH12.01.2010
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XI ZR 37/09 - Steuersparmodell; Gesellschafterhaftung; Verjährung, Immobilienfonds; SchuldversprechenLeitsatz: Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung gilt grundsätzlich auch für die akzessorische Haftung des BGB-Gesellschafters aus § 128 HGB (analog).BGH12.01.2010
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V ZR 208/08 - Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks in den neuen Bundesländern wegen Verletzung der Erkundigungspflicht des Verfügungsberechtigten; Mitverschulden; Ersatz für Einsatz der eigenen ArbeitskraftLeitsatz: 1. Der ein Grundstück in den neuen Bundesländern verkaufende Verfügungsberechtigte ist verpflichtet, den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages, spätestens in dem Notartermin darauf hinzuweisen, dass die Erteilung der erforderlichen Grundstücksverkehrsgenehmigung und das Wirksamwerden des Vertrags unsicher ist. Er handelt dabei fahrlässig, wenn er sich entgegen § 3 Abs. 5 VermG nicht vor dem Verkauf vergewissert hat, ob Anmeldungen vorlagen. 2. Der wegen dieser Pflichtverletzung bestehende Schadensersatzanspruch umfasst auch den Ersatz der eigenen Arbeitskraft des Käufers. 3. Der Käufer muss sich ein Mitverschulden an der Entstehung des Schadens anrechnen lassen, wenn er sich nicht nach der Einholung eines Negativattestes durch den Verfügungsberechtigten erkundigt. (Leitsätze der Redaktion)BGH08.01.2010
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I-24 U 109/10 - Störung der Geschäftsgrundlage; keine Anwendung bei Umsatzrückgang im Ladenlokal des MietersLeitsatz: Das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist weder dafür bestimmt noch dazu geeignet, das Unternehmerrisiko des Mieters einseitig zu Lasten des Vermieters zu verändern (hier Umsatzrückgang im Ladenlokal des Mieters).OLG Düsseldorf30.12.2010