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Urteil Ermächtigung zur Verwertungskündigung
Schlagworte
Ermächtigung zur Verwertungskündigung
Leitsätze
1. Der Vermieter von Wohnraum kann den Erwerber des vermieteten Grundstücks ermächtigen, ein ihm zustehendes Kündigungsrecht im eigenen Namen wahrzunehmen.
2. Der ermächtigte Erwerber kann allerdings nur ein in der Person des gegenwärtigen Vermieters bestehendes Kündigungsrecht ausüben.
3. Die Kündigung wegen Hinderung wirtschaftlicher Verwertung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber das Grundstück in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit zum Zwecke der Sanierung und anschließenden Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins erworben hat.
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