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Urteil Volle Umlegung der Fernwärmekosten
Schlagworte
Volle Umlegung der Fernwärmekosten; Wärmecontracting; Substantiierungspflicht für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Leitsätze
1. War schon bei Beginn des Mietverhältnisses das Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen, kann bei einer Heizkostenabrechnung der Vermieter die ihm berechneten Kosten des Versorgungsunternehmens ohne Abzug geltend machen.
2. Der Mieter muß hinreichend substantiieren, daß der Vermieter gegen das Gebot der ordentlichen Bewirtschaftung verstoßen hat oder daß die Abrechnungen des Wärmelieferanten falsch sind.
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