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Urteil Räumungsklage auch gegen ausgezogenen Mitmieter
Schlagworte
Räumungsklage auch gegen ausgezogenen Mitmieter
Leitsatz
Die Räumungsklage des Vermieters gegen den ausgezogenen Mitmieter ist zulässig und begründet, denn mehrere Mieter schulden die Räumung als Gesamtschuldner (Aufgabe der Rechtsprechung der Kammer GE 2003, 529).
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