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Urteil Verunstaltungsverbot für Werbetafeln auf denkmalgeschütztem S-Bahn-Gelände


Schlagworte

Verunstaltungsverbot für Werbetafeln auf denkmalgeschütztem S-Bahn-Gelände; Denkmalschutz; Verunstaltungsschutz; Bestandsschutz; Beseitigungsanordnung; Werbung

Leitsätze

1. Auch vor der Wiedervereinigung Deutschlands galt die Berliner Bauordnung für das S-Bahn-Gelände, da auch alliiertes Recht dem nicht entgegenstand.

2. Auch wenn in der Vergangenheit von Berliner Verwaltungsbehörden keine Beseitigungsanordnungen erlassen wurden, ist ein Bestandsschutz nicht anzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)

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