« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 883)

  1. XII ZR 165/06 - Schlichtungsklausel im Pachtvertrag; Bestimmtheit; Wirksamkeit des Vertrages; BGB-Gesellschaft als Mieter; Räumungsverpflichtung der Gesellschafter
    Leitsatz: 1. Eine weit gefasste Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie auch für den Streit über die Wirksamkeit des Vertrages gelten soll (vgl. für die Schiedsgerichtsklausel BGHZ 69, 260, 263 f.; 53, 315, 318 f.). 2. Zur Bestimmtheit einer Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag. 3. Die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft als Mieterin sind nach Beendigung des Mietverhältnisses ebenfalls zur Herausgabe und Räumung verpflichtet. (Leitsatz 3 von der Redaktion)
    BGH
    29.10.2008
  2. V ZB 109/08 - Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss
    Leitsatz: Die entsprechend § 321 ZPO erfolgte Ergänzung einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ist wie die Ausgangsentscheidung selbst nicht anfechtbar. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Berufungsgericht ändert daran nichts.
    BGH
    28.10.2008
  3. II ZR 290/07 - Schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland; Sitztheorie für juristische Person
    Leitsatz: Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit einer schweizerischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BGH
    27.10.2008
  4. VII ZR 64/07 - Mängelbeseitigungsmaßnahmen vor Abnahme
    Leitsatz: a) Der Auftragnehmer trägt vor Abnahme seiner Werkleistung die Beweislast für deren Mangelfreiheit. Die Beweislast kehrt sich nicht allein deshalb um, weil der Auftraggeber die Mängel der Werkleistung im Wege der Ersatzvornahme hat beseitigen lassen. b) In einer fehlenden oder unzureichenden Dokumentation der durch Ersatzvornahme beseitigten angeblichen Mängel kann eine Beweisvereitelung liegen, wenn das Vorliegen von Mängeln erst im Laufe der Mängelbeseitigungsarbeiten überprüft werden kann und der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine dahingehenden Feststellungen ermöglicht. Beruht die Beweisvereitelung auf einer Verletzung der Kooperationspflicht des Auftraggebers, kann hieraus eine Umkehr der Beweislast für das Vorliegen der Mängel zu seinen Lasten folgen.
    BGH
    23.10.2008
  5. V ZB 89/08 - Geschäftswert für Beglaubigung von Unterschriften über Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigen.
    BGH
    23.10.2008
  6. VII ZR 105/07 - Nachforderung bei Architekten-Pauschalhonorar; Vertrauen auf Endgültigkeit der Schlussrechnung; Unzumutbarkeit der Nachforderung; besondere Härte; Verwirkung; HOAI als zwingendes Preisrecht; Unterschreitung der HOAI-Sätze
    Leitsatz: a) An eine Schlussrechnung ist der Architekt gebunden, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und er sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 5. November 1992 - VII ZR 52/91, BGHZ 120, 133 und Urteil vom 22. Mai 1997 - VII ZR 290/95, BGHZ 136, 1). b) Allein die Bezahlung der Schlussrechnung ist keine Maßnahme, mit der sich der Auftraggeber in schutzwürdiger Weise auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung einrichtet. c) Die Unzumutbarkeit der Nachforderung setzt voraus, dass die dadurch entstehende zusätzliche Belastung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles für den Auftraggeber eine besondere Härte bedeutet.
    BGH
    23.10.2008
  7. IX ZR 202/07 - Veräußerung des letzten werthaltigen Gegenstands; Einzelvollstreckung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Anfechtung; Anfechtungsgläubiger; Anfechtungsgegner; Drittschuldner; Einzelgläubigeranfechtung; Zugriffslage; Verrechnungsabrede; Zugriffsobjekt
    Leitsatz: Hat der Schuldner seinen letzten werthaltigen Vermögensgegenstand veräußert und gleichzeitig mit dem Erwerber vereinbart, dass dieser den Kaufpreis durch Aufrechnung mit einem zu diesem Zweck vorzeitig fällig gestellten Gegenanspruch erbringt, kann ein Gläubiger diesen Vorgang jedenfalls dann, wenn andere Gläubiger zu keinem Zeitpunkt mit Aussicht auf Erfolg in die Kaufpreisforderung vollstrecken konnten, nur insgesamt, nicht auf die Verrechnungsabrede beschränkt, anfechten.
    BGH
    23.10.2008
  8. XII ZR 148/06 - Beweislast für Schadensersatzansprüche des Mieters
    Leitsatz: 1. Zur Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter. 2. Steht fest, dass die Schadensursache aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters stammt, muss dieser sich dahin entlasten, dass ihm keine objektive Pflichtwidrigkeit und kein Verschulden vorzuwerfen ist. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    22.10.2008
  9. VIII ZR 283/07 - Schönheitsreparaturen; Farbwahlklausel zum Ende des Mietverhältnisses; Holzklausel
    Leitsatz: Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden." hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.
    BGH
    22.10.2008
  10. XI ZR 256/07 - Anerkenntnis; Finanzierung von Kaufverträgen über Eigentumswohnung durch die kreditgebende Bank; Aufklärungspflicht; Bauherrenmodell; Erwerbermodell; Treuhandvollmacht; sittenwidrige Überteuerung; Wissensvorsprung; Schuldanerkenntnis; Tilgungsleistung
    Leitsatz: Die Rückzahlung eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung aufgenommenen Darlehens ist nur dann als konkludentes Anerkenntnis der beglichenen Forderung anzusehen, wenn mit der Tilgungsleistung aufgrund besonderer Umstände aus der Sicht der kreditierenden Bank der Eindruck erweckt wird, der Schuldner handele mit entsprechenden Rechtsfolgewillen, wozu ein nachvollziehbarer Anlass dafür (insbesondere Streit oder Ungewissheit über das Bestehen der Schuld) erforderlich ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.10.2008