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Urteil Beweislast für Schadensersatzansprüche des Mieters
Schlagworte
Beweislast für Schadensersatzansprüche des Mieters
Leitsätze
1. Zur Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter.
2. Steht fest, dass die Schadensursache aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters stammt, muss dieser sich dahin entlasten, dass ihm keine objektive Pflichtwidrigkeit und kein Verschulden vorzuwerfen ist.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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