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  1. XI ZR 468/07 - Keine persönliche Haftung des mittelbaren Gesellschafters (Treugeber) eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
    Leitsatz: 1. Ein Treugeber, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderisch hält, haftet für Gesellschaftsschulden nicht analog §§ 128, 130 HGB persönlich. 2. Zur Auslegung der in einem formularmäßigen Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht. 3. § 97 Abs. 2 ZPO findet bei Erfolg einer im zweiten Rechtszug erhobenen sachdienlichen Widerklage, die keine Auswirkung auf den Ausgang des Klageverfahrens hat und die auf dieselben Gesichtspunkte gestützt wird, die zur Abweisung der Klage geführt haben, keine Anwendung.
    BGH
    11.11.2008
  2. KZR 43/07 - Öffentliche Verkehrswege für Versorgungsleitungen
    Leitsatz: a) Öffentliche Verkehrswege i.S. des § 46 Abs. 1 EnWG sind sämtliche Wege einer Gemeinde, auf denen tatsächlich der öffentliche Verkehr eröffnet ist. Auf eine straßenrechtliche Widmung kommt es nicht an. b) Die Verlegung einer Leitung, mit der lediglich Strom in ein vorhandenes Netz eingespeist werden soll, dient nicht der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern und fällt daher nicht unter § 46 Abs. 1 EnWG. c) Die Weigerung einer Gemeinde, es einem Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien zu gestatten, eine Leitung, mit der der erzeugte Strom in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist werden soll, in den öffentlichen Verkehrswegen der Gemeinde zu verlegen, kann den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB oder eine unbillige Behinderung oder Diskriminierung nach § 20 Abs. 1 GWB darstellen.
    BGH
    11.11.2008
  3. XI ZR 269/06 - Widerrufsbelehrung; Haustürwiderrufsgeschäft; Verbundenes Geschäft; Anlagegeschäft
    Leitsatz: Der in einer Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz enthaltene Zusatz, dass im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande kommen, ist zulässig. Auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an.
    BGH
    11.11.2008
  4. V ZR 48/08 - Streitwert für Wegerecht
    Leitsatz: Zur Frage des Wertes der Beschwer im Rechtsmittelverfahren (hier: Streitwert für Wegerecht). (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BGH
    06.11.2008
  5. IX ZR 158/07 - Hemmung der Verjährung nach "eingeschlafenen" Verhandlungen
    Leitsatz: Eine Hemmung der Verjährung durch Aufnahme von Verhandlungen endet auch dann, wenn die Verhandlungen der Parteien "einschlafen"; die von der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB a. F. entwickelten Grundsätze sind auf das neue Verjährungsrecht zu übertragen.
    BGH
    06.11.2008
  6. III ZB 92/07 - Schadensersatzanspruch gegen Anlagenvermittler; Musterfeststellungsverfahren; Prospekthaftung; Immobilienfonds; Haftung wegen unrichtiger Kapitalmarktinformation; Anlagenberatungsvertrag; Grauer Kapitalmarkt
    Leitsatz: Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungs- oder Auskunftsvertrag können nicht Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein. Dies gilt auch dann, wenn im Zuge der Beratungs- oder Auskunftstätigkeit dem Anleger ein Prospekt ausgehändigt wurde, und dieser (fehlerhafte) Prospekt eine wesentliche Grundlage für die Anlageentscheidung darstellte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - XI ZB 26/07 -, ZIP 2008, 1326).
    BGH
    30.10.2008
  7. V ZB 41/08 - Zwangsversteigerung; Bruchteilseigentum; Verzicht auf Einzelausgebot muss protokolliert werden; Gesamtausgebot
    Leitsatz: 1. Von einem Einzelausgebot kann nur abgesehen werden, wenn die in § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG genannten Beteiligten hierauf verzichten; das gilt auch im Falle des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG. 2. Der Verzicht auf eine Einzelausbietung setzt nach § 63 Abs. 4 Satz 2 ZVG ein positives Tun mit eindeutigem Erklärungsgehalt voraus; der Verzicht ist stets zu protokollieren (§§ 78, 80 ZVG).
    BGH
    30.10.2008
  8. XII ZR 207/06 - Nutzungsentgelt für Datschengrundstücke; Befristungen in Nutzungsverträgen; Wirksamkeit der Erhöhungserklärung; Nachholung von versäumten Erhöhungen
    Leitsatz: Die in einem Nutzungsvertrag enthaltene Befristung eines Pachtvertrages ist unwirksam, wenn im Vertrag keine gesellschaftlich gerechtfertigten Gründe für die Befristung angegeben waren. 2. "Zulässiges Entgelt" i.S.d. § 3 NutzEV ist das von den Parteien in zulässiger Weise vereinbarte Entgelt. 3. Die Erklärung über die Erhöhung des Nutzungsentgelts ist nicht deshalb unwirksam, weil einzelne Angaben unzutreffend sind. Verlangt der Grundstückseigentümer eine Erhöhung, welche die in § 3 Abs. 1 NutzEV zugelassenen Erhöhungsschritte oder das ortsübliche Entgeltniveau übersteigt, so ist die Erhöhungserklärung nur in dem Umfang unwirksam, in dem sie das zulässige Maß überschreitet. 4. Versäumte Erhöhungen können zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe und in einem Schritt für die Zukunft nachgeholt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    29.10.2008
  9. XII ZR 208/06 - Nutzungsentgelt für Datschengrundstücke; unwirksame Befristungen in Nutzungsverträgen; Wirksamkeit der Erhöhungserklärung; Nachholung von versäumten Erhöhungen in einem Schritt; gesellschaftlich gerechtfertigte Gründe; Zulässigkeit überschreitende Erhöhung des Nutzungsentgeltes nur teilunwirksam
    Leitsatz: 1. Die in einem Nutzungsvertrag enthaltene Befristung eines Pachtvertrages ist unwirksam, wenn im Vertrag keine gesellschaftlich gerechtfertigten Gründe für die Befristung angegeben waren. 2. "Zulässiges Entgelt" i. S. d. § 3 NutzEV ist das von den Parteien in zulässiger Weise vereinbarte Entgelt. 3. Die Erklärung über die Erhöhung des Nutzungsentgelts ist nicht deshalb unwirksam, weil einzelne Angaben unzutreffend sind. Verlangt der Grundstückseigentümer eine Erhöhung, welche die in § 3 Abs. 1 NutzEV zugelassenen Erhöhungsschritte oder das ortsübliche Entgeltniveau übersteigt, so ist die Erhöhungserklärung nur in dem Umfang unwirksam, in dem sie das zulässige Maß überschreitet. 4. Versäumte Erhöhungen können zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe und in einem Schritt für die Zukunft nachgeholt werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    29.10.2008
  10. VIII ZR 313/07 - Einspeisevergütung für Solarstrom; Photovoltaikanlage auf Hühnerstall; Begriff des Gebäudes; Trägergerüst für Solaranlage; Strom aus Photovoltaik; erhöhte Vergütung für eingespeisten Solarstrom
    Leitsatz: Photovoltaikanlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Hieran fehlt es, wenn das Tragwerk ohne Zwischenschaltung eines durch eine eigene statische Trägerkonstruktion gekennzeichneten Gebäudes darauf ausgerichtet ist, die Fotovoltaikmodule zu tragen.
    BGH
    29.10.2008