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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 883)

  1. V ZB 36/08 - Geschäftswert bei gleichlautenden Verträgen; Serienentwurf
    Leitsatz: Erstellt der Notar einen Serienentwurf, ist der Geschäftswert mit der Summe der Einzelwerte der in Aussicht genommenen Verträge zu bemessen.
    BGH
    25.09.2008
  2. V ZB 59/08 - Wert der Beschwer bei Klagabweisung
    Leitsatz: 1. Zur Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft - und damit auch des Werts der Beschwer - sind auch Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, wenn sich, wie bei Klageabweisungen, der Urteilsformel nicht mit genügender Bestimmtheit entnehmen lässt, worüber das Gericht entschieden hat. 2. Richtete sich bei der Abweisung einer auf Entfernung eines vom Nachbarn an der Grundstücksgrenze gesetzten Zaunes gerichteten Klage das Klageziel auch auf Herausgabe der dahinterliegenden, von dem Grundstücksnachbarn genutzten Teilfläche des Klägers, so ist daher der abgewiesene Kläger auch hinsichtlich des Werts dieser Teilfläche als beschwert anzusehen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    25.09.2008
  3. VII ZR 174/07 - Vermittlung eines Grundstücks, Architektenleistungen, Koppelungsverbot
    Leitsatz: Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projekt zu vermitteln, und stellt er ihm gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der Folge abgeschlossene Architektenvertrag nicht nach Art. 10 § 3 MRVG unwirksam. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt auch dann nicht vor, wenn der Architekt zu einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung des Grundstücks davon abhängig macht, dass ihm der zuvor in Aussicht gestellte Architektenauftrag erteilt wird (Aufgabe von BGH, Urteil vom 10. April 1975 - VII ZR 254/73, BGHZ 64, 173).
    BGH
    25.09.2008
  4. VII ZR 37/07 - Erstellung von Bautenstandsberichten, ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises, drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber
    Leitsatz: Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.
    BGH
    25.09.2008
  5. VII ZR 32/07 - Verjährungshemmung bei Mängelbeseitigungsarbeiten; Verjährung; Hemmung; endgültige Erfüllungsverweigerung; Ablehnung der Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Bessert der Auftragnehmer nach Abnahme nach, wird bei Vereinbarung der VOB/B die Gewährleistungsfrist grundsätzlich gehemmt, bis die Mängelbeseitigungsarbeiten abgenommen sind. Die Hemmung endet auch, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert, weil er eine weitere Erfüllung des Vertrages ablehnt. Sie endet ferner, wenn der Auftraggeber die Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung verweigert und der Auftragnehmer seinerseits die weitere Mängelbeseitigung ablehnt. Erbringt der Auftragnehmer Mängelbeseitigungsleistungen, und werden diese abgenommen, beginnt mit der Abnahme die neue Gewährleistungsfrist des § 13 Nr. 5 Satz 3 VOB/B (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88, BGHZ 108, 65).
    BGH
    25.09.2008
  6. VII ZR 204/07 - Vorschusspflicht und Verjährung; Mängelbeseitigung an Bauwerken; Mängelbeseitigungskosten; Selbstvornahmekosten
    Leitsatz: Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 210).
    BGH
    25.09.2008
  7. V ZB 66/08 - Außergerichtlicher Vergleich
    Leitsatz: Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien das vereinbart haben.
    BGH
    25.09.2008
  8. VIII ZR 275/07 - Ersatz einer Gasetagenheizung durch Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung als Modernisierung; keine Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung bei Verzicht des Vermieters auf Modernisierungszuschlag und befürchteter Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete; Einsparung von Energie im volkswirtschaftlichen Interesse; Mitteilungspflicht; Information des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat. 2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.
    BGH
    24.09.2008
  9. XI ZR 266/07 - Aufklärungspflicht; Kreditfinanzierte Kapitalanlagen; Haustürsituation; Kreditvermittler; Hausbank; Fondsbeteiligung; Anlagevermittler; Haustürwiderrufsgeschäfts
    Leitsatz: Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten worden ist.
    BGH
    23.09.2008
  10. XI ZR 253/07 - Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens, Verjährung eines Bereicherungsanspruchs, Fehlen der Vertretungsmacht
    Leitsatz: a) Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung „Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens“ die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt. b) Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.
    BGH
    23.09.2008