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XII ZR 89/06 - Einhaltung der Schriftform durch Nachtragsvertrag; nicht ausreichende Bezugnahme; wesentliche VereinbarungenLeitsatz: Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn er eine Bezugnahme auf die Schriftstücke enthält, aus denen sich sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.BGH09.04.2008
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VIII ZB 58/06 - Berufungsschrift ohne klare Angabe des Berufungsklägers bzw. BerufungsbeklagtenLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Berufung einer Partei, wenn zwar nicht aus der Berufungsschrift dieser Partei, wohl aber aus der beim Berufungsgericht bereits vorliegenden Berufung der Gegenseite und der deren Berufungsschrift beigefügten Abschrift des angefochtenen Urteils innerhalb der Berufungsfrist erkennbar ist, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter ist.BGH09.04.2008
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VIII ZR 287/06 - Einvernehmliche bzw. vereinbarte Mieterhöhung nach Modernisierung und Wartefrist; Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten; Kappungsgrenze; vorausgegangenes formell unwirksames MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Bei der Berechnung der Wartefrist des § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06, NJW 2007, 3122).BGH09.04.2008
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VIII ZR 84/07 - Formell unwirksame Betriebskostenabrechnung durch unverständlichen Abrechnungsschlüssel; Ausschlussfrist; Vorauszahlungen für Betriebskosten; Verteilerschlüssel; Umlageschlüssel; Unverständlichkeit der Abrechnung als formeller Mangel; Unwirksamkeit; Anerkennung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter; kein Neubeginn der AbrechnungsfristLeitsatz: a) Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b). b) Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar.BGH09.04.2008
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VIII ZB 58/06 - Zulässigkeit der Berufung, ZuständigkeitLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Berufung einer Partei, wenn zwar nicht aus der Berufungsschrift dieser Partei, wohl aber aus der beim Berufungsgericht bereits vorliegenden Berufung der Gegenseite und der deren Berufungsschrift beigefügten Abschrift des angefochtenen Urteils innerhalb der Berufungsfrist erkennbar ist, wer Berufungsklägerund wer Berufungsbeklagter ist.BGH09.04.2008
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VIII ZR 50/06 - Beschwer bei Räumungs- und Herausgabeklage; Rechtsbeschwer nur bei Beschwer über 20.000 €Leitsatz: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist dann nicht zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 € nicht übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)BGH08.04.2008
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III ZR 78/07 - Höhe der Rückenteignungsentschädigung; LandbeschaffungsgesetzLeitsatz: a) Die Rückenteignungsentschädigung nach dem Landbeschaffungsgesetz bemisst sich grundsätzlich nach dem Zustand des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erlasses des Rückenteignungsbeschlusses und nicht dessen Unanfechtbarkeit. Der vom Rückenteignungsberechtigten zu zahlende Betrag ist der Höhe nach nicht auf die bei der vorangegangenen Enteignung erhaltene Entschädigung beschränkt, wenn das Grundstück dem ursprünglichen Enteignungszweck zugeführt worden war. b) Auf den Erlass des Teils A des Rückenteignungsbeschlusses ist für die Bemessung der Rückenteignungsentschädigung abzustellen, wenn dieser vom Rückenteignungsverpflichteten unbegründet angefochten und deshalb der Erlass des Teils B und die Durchführung der Rückenteignung unberechtigt verzögert wird. c) Die Rückenteignungsentschädigung ist ab dem Erlass des Rückenteignungsbeschlusses Teil B und nicht erst ab Rückübertragung des Grundstücks auf den Rückenteignungsberechtigten zu verzinsen.BGH03.04.2008
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V ZB 115/07 - Angabe der Gebührenberechnung erforderlichLeitsatz: Das Zitiergebot des § 154 Abs. 2 KostO verlangt auch die Angabe des § 32 KostO.BGH03.04.2008
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III ZR 243/07 - Zahlungsanspruch bei fehlgeschlagener Anrechnung von Verbindlichkeiten bei Abschluss des Verfahrens vor Inkrafttreten der NeuregelungLeitsatz: Der durch Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes vom 10. Juni 2005 (BGBl. I 1598) in das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingefügte § 2 a begründet auch dann eine Zahlungsverpflichtung des durch eine "fehlgeschlagene Anrechnung" begünstigten Entschädigungsberechtigten, wenn das Restitutions- und Entschädigungsverfahren bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift abgeschlossen war. Darin liegt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG).BGH03.04.2008
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XII ZB 120/06 - Notwendige Unterschrift unter Berufungsschrift; Unterschrift unter Beglaubigung der Schriftsatzabschrift reichtLeitsatz: Der Mangel der Unterschrift in einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz kann durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist (im Anschluss an BGHZ 24, 179, 180).BGH02.04.2008