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  1. III ZR 252/06 - Verlässlichkeitsgrundlage bei Baugenehmigung; keine Verlagerung des Rechtsanwendungsrisikos auf Bauherrn
    Leitsatz: Zur Frage des Mitverschuldens eines Bauherrn, der im Vertrauen auf eine rechtswidrige Baugenehmigung das Bauvorhaben trotz eines Nachbarwiderspruchs in Angriff nimmt (Fortführung der in den Senatsurteilen BGHZ 149, 50 = GE 2002, 121 und vom 9. Oktober 2003 [III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638] aufgestellten Grundsätze).
    BGH
    24.04.2008
  2. XII ZR 62/06 - Formularmäßiger vollständiger Ausschluss der Mietminderung bei Gewerberaum; Möglichkeit der Rückforderung ausgeschlossen; vom Vermieter nicht zu vertretende Nutzungsbeeinträchtigung; Ausschluss der Minderung für laufende Miete zulässig; Mieter muss Recht auf Rückforderung bleiben
    Leitsatz: Eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung insoweit vollständig ausschließt und dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB belässt. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.
    BGH
    23.04.2008
  3. XI ZR 272/06 - Erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung durch Geschäftsbesorgung; Bereicherungsanspruch bei nichtigem Darlehensvertrag
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung ist auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen; maßgeblich ist, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht. 2. Bei der insoweit vorzunehmenden Prüfung, ob eine angebotene Dienstleistung als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten oder nur als kaufmännische Hilfeleistung einzuordnen ist, ist entscheidend, ob die Teiltätigkeit als sozial abgrenzbare Aktivität mit eigenem, von dem sonstigen Berufsinhalt geschiedenen charakteristischen Gepräge im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange verboten werden muss. 3. Bei einem nichtigen Darlehensvertrag besteht ein Bereicherungsanspruch des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer nur dann, wenn dieser oder ein Dritter die Darlehensvaluta aufgrund einer ihm zuzurechnenden Verfügung erlangt hat. Andernfalls muss die kreditgebende Bank die ausgezahlte Darlehensvaluta im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) beim jeweiligen Zahlungsempfänger, also beim Verkäufer der Wohnung, beim Finanzierungsvermittler oder anderen Beteiligten kondizieren. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    22.04.2008
  4. KZR 2/07 - Erdgassondervertrag
    Leitsatz: a) Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht (Bestätigung von BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen). b) Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht. c) Auch im Individualprozess ist eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung im "kundenfeindlichsten" Sinne auszulegen, wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt und dies dem Kunden günstiger ist. d) Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.
    BGH
    20.04.2008
  5. IX ZR 144/07 - Instandsetzungs- oder Rückbaukosten keine Masseschuld; Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands einer Mietsache; Zeitpunkt der Begründung des Mietverhältnisses; nachteilige Veränderung der Mietsache; Masseschuld nur bei neu entstandenen Ansprüchen; Insolvenzverfahren
    Leitsatz: 1. Die Kosten zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands einer Mietsache begründen im Insolvenzverfahren des Mieters keine Masseschuld, wenn das Mietverhältnis schon vor der Insolvenzeröffnung beendet wurde. 2. Entsprechendes gilt, wenn das Mietverhältnis zwar erst nach Insolvenzeröffnung beendet wurde, die nachteilige Veränderung der Mietsache durch den Mieter jedoch schon vorher erfolgt war. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    17.04.2008
  6. V ZB 13/08 - Nachweis der für die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums wegen Hausgeldrückständen notwendigen Wertgrenze; Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beitritt in die Rangklasse 2; Beweislast für das Überschreiten der Wertgrenze; Einheitswertbescheides für das beschlagnahmte Wohnungseigentum; Vorrangige Befriedigung der Hausgeldrückstände
    Leitsatz: a) Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden. b) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.
    BGH
    17.04.2008
  7. V ZB 146/07 - Vollstreckung aus Unterwerfungsklausel nur bei Nachweis der Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde
    Leitsatz: Die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung setzt nicht voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist. Die Klausel für eine Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung darf aber nur erteilt werden, wenn die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen wird.
    BGH
    17.04.2008
  8. XII ZB 59/07 - Rechtsbeschwerde nach Hausratsverordnung; Keine Rechtsbeschwerde im Verfahren nach der Hausratsverordnung
    Leitsatz: In Verfahren nach § 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO (Regelung nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats) findet die Rechtsbeschwerde auch dann nicht statt, wenn die Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist.
    BGH
    16.04.2008
  9. VIII ZR 75/07 - Umstellung einer vorhandenen Heizungsanlage auf Fernwärme; Wärmecontracting; Umlage des vollen Wärmepreises; Wasserkosten nach Einbau von Einzelwasserzählern; mietvertragliche Vereinbarung von Betriebskosten durch Bezugnahme auf Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV, § 2 Betriebskostenverordnung; Direktabrechnung der Wasserkosten mit dem Wasserversorgungsunternehmen; konkludente Vertragsänderung; Übertragung des Betriebs der vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten; gewerbliche Lieferung von Wärme; Änderung des bisherigen Umlageschlüssels für Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Zur Abrechnung von Wasserkosten gegenüber einem einzelnen Mieter, der nach erfolgtem Einbau von Einzelwasserzählern keinen direkten Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat. 2. Ist mietvertraglich durch Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. BV (jetzt: § 2 BetrKV) die Umlage entsprechender Betriebskosten vorgesehen (sofern es sich nicht um "sonstige Betriebskosten" i. S. v. § 17 der Anlage handelt), darf der Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage einstellt und stattdessen Fernwärme bezieht, die Kosten der Fernwärmelieferung auf den Mieter umlegen, wenn mietvertraglich bestimmt ist, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung trägt und die im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gültige Fassung des Gesetzes die Tragung der Kosten der Lieferung von Fernwärme vorsieht (Best. von BGH, Urt. v. 27. Juni 2007 - VIII ZR 202/06 = GE 2007, 1310). (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    BGH
    16.04.2008
  10. XII ZB 59/07 - Rechtsbeschwerde nach Hausratsverordnung, Keine Rechtsbeschwerde im Verfahren nach der Hausratsverordnung
    Leitsatz: In Verfahren nach § 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO (Regelung nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats) findet die Rechtsbeschwerde auch dann nicht statt, wenn die Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist.
    BGH
    16.04.2008