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  1. III ZR 262/07 - Haftung des Notars für fehlerhafte Ausführung des Überweisungsauftrages bezüglich des auf dem Notaranderkonto verzinsten Betrages durch Notariatsangestellte; Fehlüberweisung vom Notaranderkonto; Grundstückskauf; Gefahr einer Fehlleitung von Geldern; notariellen Pflichtverletzung; Fehler der kontoführenden Sparkasse
    Leitsatz: Zur Haftung des Notars wegen einer Fehlüberweisung vom Notaranderkonto.
    BGH
    30.04.2008
  2. VIII ZR 240/07 - Nicht deckungsgleiche Abrechnungszeiträume unterschiedlicher Betriebskosten in einer Gesamtbetriebskostenabrechnung; verbrauchsabhängige Betriebskosten; Fristbeginn der Abrechnungsfrist; unterschiedliche Abrechnungszeiträume; Heizkosten; Vorauszahlungen; gemeinsame Abrechnung für kalte und warme Betriebskosten; Auseinanderfallen von Abrechnungszeitraum und Verbrauchserfassungszeitraum
    Leitsatz: a) Wenn über verbrauchsabhängige Betriebskosten nicht getrennt von den sonstigen Betriebskosten abzurechnen ist, so ist eine Gesamtabrechnung der Betriebskosten nicht deshalb formell unwirksam, weil der Abrechnungszeitraum einer in die Gesamtabrechnung eingestellten Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten nicht deckungsgleich ist mit dem der Gesamtabrechnung zugrunde liegenden Abrechnungszeitraum. b) Bei einer auf das Kalenderjahr bezogenen Gesamtabrechnung über die Betriebskosten beginnt die Frist für die Abrechnung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten mit dem Ende des Kalenderjahres auch dann, wenn der in die Gesamtabrechnung einbezogenen Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten ein davon abweichender Abrechnungszeitraum - etwa die jährliche Heizperiode - zugrunde liegt.
    BGH
    30.04.2008
  3. XI ZR 221/07 - Aufklärungspflicht der den Erwerb einer Eigentumswohnung finanzierenden Bank; Erkennbarkeit der sittenwidrigen Überteuerung durch zuständigen Bankmitarbeiter
    Leitsatz: a) Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung. b) Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.
    BGH
    29.04.2008
  4. XI ZR 371/07 - Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zuvielüberweisung; Bereicherungsausgleich bei Leistung kraft Anweisung
    Leitsatz: Die Bank kann von dem gutgläubigen Zahlungsempfänger die irrtümliche Zuvielüberweisung nicht im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) herausverlangen (im Anschluss und in Ergänzung zu BGH WM 1986, 1381).
    BGH
    29.04.2008
  5. II ZB 27/07 - Beschluss zur Verwerfung einer Berufung mit nachvollziehbarer Begründung
    Leitsatz: Der Beschluss des Berufungsgerichts, in dem die Berufung wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer verworfen wird, muss den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen (Anschluss an Sen. Beschl. v. 12. Juli 2004 - II ZB 3/03, NJW-RR 2005, 78).
    BGH
    28.04.2008
  6. II ZR 207/06 - Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung in der Insolvenz
    Leitsatz: Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, dass nämlich die Gesellschaft bzw. - im Falle ihrer Insolvenz - der Insolvenzverwalter das Grundstück unentgeltlich nutzen darf, endet, wenn über das Vermögen des vermietenden Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird, nach § 110 Abs. 1 InsO spätestens mit Ablauf des der Insolvenzeröffnung nachfolgenden Kalendermonats (Fortführung von BGHZ 140, 149 ff.; Klarstellung von BGH, Sen. Urt. v. 28. Februar 2005 - II ZR 103/02, ZIP 2005, 660 ff.).
    BGH
    28.04.2008
  7. II ZR 61/07 - Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Zustellungsmängel
    Leitsatz: Ist die öffentliche Zustellung gemessen an den Voraussetzungen des § 185 ZPO unwirksam, ist es dem von der Unwirksamkeit Begünstigten verwehrt, sich auf diese zu berufen, wenn er zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern. In einem solchen Fall ist das Berufen auf die Unwirksamkeit rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (Bestätigung von BGHZ 149, 311).
    BGH
    28.04.2008
  8. VII ZB 96/07 - Unzulässige Entscheidung des Einzelrichters; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters; Einzelrichterzuständigkeit
    Leitsatz: Der mit der Sache befasste Einzelrichter muss die Sache an die Kammer verweisen, wenn er beabsichtigt, die Rechtsbeschwerde zuzulassen und der Sache damit grundsätzliche Bedeutung beimisst. Entscheidet er dennoch, unterliegt das der Aufhebung, weil die Entscheidung unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ergangen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    24.04.2008
  9. VII ZR 140/07 - Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit; mangelhafte Bauleistung; Mängelansprüche des Bestellers; Abwehr von Mängelansprüchen; treuewidrige Berufung des Unternehmers auf Schwarzarbeit; Umsatzsteuer
    Leitsatz: 1. Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 = NZBau 2001, 195 = ZfBR 2001, 175). 2. Hat ein Ingenieur seine Vermessungsleistungen mangelhaft erbracht und hat sich dieser Mangel im Bauwerk bereits verkörpert, handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags.
    BGH
    24.04.2008
  10. VII ZR 42/07 - Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit; mangelhafte Bauleistung; Mängelansprüche des Bestellers; Abwehr von Mängelansprüchen; treuewidrige Berufung des Unternehmers auf Schwarzarbeit; Umsatzsteuer
    Leitsatz: Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 = NZBau 2001, 195 = ZfBR 2001, 175). Hat der Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages.
    BGH
    24.04.2008