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Urteil Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Untervermietungserlaubnis; Mietergemeinschaft
Leitsatz
Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 549 Abs. 2 BGB setzt bei einer Mietergemeinschaft nicht voraus, daß alle Gemein- schafter ein gleichgerichtetes und gleichartiges Interesse an der Untervermietung vorweisen müssen; es reicht vielmehr aus, daß das Interesse eines Gemeinschafters durch gemeinschaftliche Willensbildung zum Interesse der Gemeinschaft gemacht wird.
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