« zurück zur Suche
Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Verjährung
Leitsatz
Auch die Ansprüche des Vermieters nach § 557 BGB verjähren nach den Fristen des § 558 BGB.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat