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Suchergebnis Urteilssuche (721 - 730 von 806)

  1. BVerwG 8 B 37.09 - Mauergrundstück; unlautere Machenschaften; Machtmissbrauch
    Leitsatz: Eine Grundstücksveräußerung im Vorfeld einer drohenden Enteignung für die Errichtung von Sperranlagen nach § 10 des Verteidigungsgesetzes stellt keinen manipulativen Zugriff i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG auf das "Mauergrundstück" dar. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    31.08.2009
  2. BVerwG 8 B 16.09 - Aufklärungspflicht; Ausschluss der Rückübertragung; Natur der Sache; Notwegerecht; Teilrückgabe; Zuwegung
    Leitsatz: 1. Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auf die Voraussetzungen eines Ausschlusses der Rückübertragung von der Natur der Sache her gemäß § 4 Abs. 1 VermG. 2. Ein Grundstück, das mit einem Teil seiner Fläche vom Restitutionsausschlussgrund redlichen Erwerbs erfasst wird, kann grundsätzlich im Übrigen an den Alteigentümer zurückgegeben werden. Die Teilrestitution ist jedoch unzulässig, wenn jede denkbare Nutzung des abzutrennenden Grundstücksteils die Einräumung eines Notwegerechts voraussetzt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    28.08.2009
  3. BVerwG 8 B 42.09 - Feststellungsinteresse für NS-Verfolgtenentschädigung; Rechtsschutzbedürfnis; Entschädigungsfeststellung
    Leitsatz: Für eine Klage auf Feststellung, dass dem Kläger eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz dem Grunde nach zusteht, fehlt das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn die zuständige Behörde mit der Aufhebung des eine Entschädigung ablehnenden Satzes ihres Bescheides dem Begehren des Klägers, seine Entschädigungsberechtigung dem Grunde nach festzustellen, entsprochen und hinsichtlich der Höhe der Entschädigung eine noch ausstehende Entscheidung angekündigt hat. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    28.08.2009
  4. BVerwG 4 CN 5.08 - Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des Straßenkörpers; Straßenböschungen; Festsetzung auf Privatgrundstücken; Inhalt und Schranken des Eigentums; Entschädigungspflicht; finanzielle Ausgleichspflicht; Nutzungsbeschränkung; Duldungspflicht; Verhältnismäßigkeit; Gleichheitssatz; Härtefall; Bestimmtheit; Abwägungsgebot
    Leitsatz: Die Festsetzung von Flächen für Straßenböschungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB setzt nicht voraus, dass der betroffene Grundeigentümer mit der Festsetzung einverstanden ist. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB begründen für sich genommen noch keine unmittelbare Rechtspflicht der betroffenen Grundeigentümer, die Errichtung und Unterhaltung der Straßenböschung durch den Straßenbaulastträger auf ihren Grundstücken zu dulden.
    BVerwG
    27.08.2009
  5. BVerwG 8 B 17.09 - Komplexer Wohnungsbau bei verschiedenen Lizenzträgern/Eigentümern
    Leitsatz: 1. Die für den Restitutionsausschluss des § 5 Abs. 1 lit. c VermG entscheidende geänderte Zweckbestimmung liegt in der Einbeziehung der Grundstücke und Gebäude in eine planerische und städtebauliche, durch eine komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit, die nicht durch die Rückübertragung des in dieser Weise einbezogenen Anwesens gefährdet oder zerstört werden soll. Ob die einheitliche Planung der Baumaßnahmen durch ein oder zwei Lizenzträger durchgeführt wird, ist für diese Beurteilung ohne Belang. 2. Der Zweck des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG, die eingetretene Änderung der Zweckbestimmung durch den komplexen Wohnungsbau nicht durch eine Restitution zu gefährden, hat auch dann seine Rechtfertigung, wenn der Wohnkomplex von vornherein zwei Rechtsträgern bzw. Eigentümern zugeordnet war und sichergestellt ist, dass Zweckbestimmung und Nutzung der Baulichkeiten nicht verändert werden können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    11.08.2009
  6. BVerwG 4 CN 4.08 - Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des Baugebietstyps; erhebliche Umweltauswirkungen; reines Wohngebiet; allgemeines Wohngebiet; Störungsniveau; Umweltbericht; Umweltprüfung; interne Unbeachtlichkeitsklausel
    Leitsatz: 1. Die Änderung eines Bebauungsplans von einem reinen zu einem allgemeinen Wohngebiet berührt nicht stets die Grundzüge der Planung. 2. Die interne Unbeachtlichkeitsklausel des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist entsprechend anzuwenden, wenn die Gemeinde das vereinfachte Verfahren (§ 13 BauGB) angewandt hat, weil sie verkannt hat, dass die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung berührt, und infolge dessen auch die Vorschriften über die Begründung der Bauleitpläne verletzt worden sind; das gilt nur, wenn die Durchführung einer Umweltprüfung nicht gemeinschaftsrechtlich geboten war.
    BVerwG
    04.08.2009
  7. BVerwG 8 C 8.08 - Restitutionsantrag; Frist; Antragsrücknahme; Miterbe; Beiladung; Prozessstandschaft; Vertretung
    Leitsatz: Der im eigenen Namen fristgemäß gestellte Restitutionsantrag eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft kommt zwar im Fall einer Restitution den Miterben zugute; er vermittelt den Miterben aber nicht die Position eines Antragstellers. Wird der fristgemäße Antrag zurückgenommen, können die anderen Miterben nur durch einen eigenen fristgemäßen Antrag den materiellen Ausschluss des Restitutionsanspruchs verhindern.
    BVerwG
    29.07.2009
  8. BVerwG 5 C 33.07 - Bemessungsgrundlage; Entschädigung für Entzug von Aktien; Gesellschafteranteile; Anteile an Kapitalgesellschaft; Schädigung von Anteilen; Unternehmensentschädigung
    Leitsatz: Bei der Schädigung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (hier durch Zwangsverkauf von Aktien) in der NS-Zeit ist unabhängig von der Höhe der Beteiligung die Höhe der Entschädigung nach der anteiligen Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen (§ 2 Satz 2 NS-VEntschG) zu bemessen.
    BVerwG
    17.07.2009
  9. BVerwG 3 B 5.09 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Eingriffen in die Gesundheit; Gesamtkomplex; Verwaltungshandeln; MfS; Stadtrat
    Leitsatz: Bei Eingriffen in das Rechtsgut Gesundheit kommt eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung auch wegen eines Gesamtkomplexes von Maßnahmen des schlichten Verwaltungshandelns in Betracht.
    BVerwG
    08.07.2009
  10. BVerwG 8 B 8.07 - Verfallerklärung; Ausbürgerung; Territorialprinzip; Unternehmensbeteiligung; Durchgriff; Tochtergesellschaft; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Beteiligungsgesellschaft; Pfändung; Verwertungsbefugnis; Verfügungsbefugnis; Aktien; Feindvermögensverwaltung
    Leitsatz: 1. Die Auslegung, dass von der Verfallserklärung und dem Übergang des Eigentums auf den Reichsfiskus gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 GWA nur solche Vermögenswerte betroffen gewesen sind, die im Zugriffsbereich des nationalsozialistischen Staates gelegen haben, entspricht den Grundsätzen des Völkerrechts, nach denen für staatliche Enteignungen das Territorialprinzip gilt. 2. Die Erklärung des Vermögensverfalls gegenüber dem Ausgebürgerten konnte nur Rechte des Ausgebürgerten erfassen, nicht auch Rechte Dritter, denen gegenüber keine Verfallserklärung ergangen war. 3. Eine dauerhafte staatliche Beschlagnahme und eine Pfändung von Aktien kann einen Vermögensverlust auf andere Weise herbeiführen, wenn die Maßnahmen nicht nur der vorläufigen Sicherung dienen bzw. sich nicht in Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen erschöpfen, sondern den Berechtigten zumindest faktisch vollständig und endgültig aus seiner Rechtsstellung verdrängen, indem der Staat sich eigentümergleiche Verfügungsbefugnisse anmaßt. Die vereinbarungsgemäß tatsächlich umgesetzte Feindvermögensverwaltung kann aber nicht als den Berechtigten verdrängende Anmaßung von Eigentümerbefugnissen verstanden werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    04.07.2009