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Urteil Restitutionsantrag
Schlagworte
Restitutionsantrag; Berechtigter; Verfügungsberechtigter; einvernehmliche Einigung; Wirksamkeit; Zivilrechtsstreit; Urteil; Rechtskraft; Bindung des Vermögensamtes
Leitsatz
Das Vermögensamt ist an das rechtskräftige Urteil eines Zivilgerichtes gebunden, das zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten ergangen ist und die Wirksamkeit eines zwischen diesen geschlossenen Vertrages über die einvernehmliche Rückgabe des Vermögenswertes (§ 30 Abs. 1 Satz 2 VermG) feststellt.
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