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Urteil Ausgleichszahlung bei Zweckentfremdung
Schlagworte
Ausgleichszahlung bei Zweckentfremdung; Aufhebung eines rechtswidrig gewordenen Dauerverwaltungsaktes als Fall des Wiederaufgreifens
Leitsatz
Nach Entfallen der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per 1. September 2000 entfällt auch die Pflicht für Ausgleichszahlungen. Ein entsprechender rechtswidrig gewordener Dauerverwaltungsakt entfällt damit in Anwendung eines Wiederaufgreifens im weiteren Sinne. (Leitsatz der Redaktion)
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