Urteil Baurecht
Schlagworte
Baurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; Nebenbestimmung, Auflage; Bedingung; isolierte Anfechtung; Sanierungsziele; Verdrängungsschutz; Mietobergrenzen; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Sozialplan; Härteausgleich
Leitsätze
1. Der soziale Schutz der angestammten Wohnbevölkerung eines Sanierungsgebietes vor einer durch sanierungsbedingte Mietsteigerungen verursachten Verdrängungsgefahr zählt grundsätzlich zu den bei der Entscheidung über Art, Umfang und Ablauf der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Abwägung berücksichtigungsfähigen Belangen.
2. Mit dem System der Regelung des städtebaulichen Sanierungsrechts in §§ 136 ff. BauGB ist es jedoch unvereinbar, die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen davon abhängig zu machen, daß an der durchschnittlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Wohnbevölkerung des Sanierungsgebietes orientierte einheitliche Mietobergrenzen eingehalten werden.
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