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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 608)
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III ZR 20/03 - Provisionspflicht bei Vertragsabschluß durch Vater der MaklerkundinLeitsatz: Die wirtschaftliche Identität des beabsichtigten Vertrags mit dem tatsächlich abgeschlossenen kann beim Erwerb des nachgewiesenen Objekts durch einen Dritten bejaht werden, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten enge persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Dafür ist nicht erforderlich, daß der Maklerkunde bewußt nur vorgeschoben wurde.BGH08.04.2004
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VIII ZR 146/03 - Umlegung der Kosten der Dachrinnenreinigung durch jahrelange Übung; BetriebskostenLeitsatz: 1. Bei den Kosten der Dachrinnenreinigung handelt es sich nicht um Kosten der Entwässerung oder um Kosten der Hausreinigung, sondern um sonstige Kosten, deren Umlegung vorher konkret vereinbart sein muß. 2. Eine jahrelange Übung (hier: ca. zehn Jahre) ist als stillschweigende vertragliche Vereinbarung anzusehen (s. BGH GE 2000, 1614). (Leitsätze der Redaktion)BGH07.04.2004
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VIII ZR 167/03 - Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten; VereinbarungserfordernisLeitsatz: a) Kosten einer Dachrinnenreinigung können als sonstige Betriebskosten nach Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II. BV a. F. (jetzt: § 2 BetrKV) auf den Mieter umgelegt werden. b) Sonstige Betriebskosten i. S. v. Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II. BV a. F. (jetzt: § 2 BetrKV) sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.BGH07.04.2004
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X ZR 132/02 - Verzögerung durch Aufrechnung in der BerufungsinstanzLeitsatz: Daß die Prüfung einer erstmals in der Berufungsinstanz auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung gegründeten Einwendung die Entscheidung verzögern würde, rechtfertigt es nicht, die Geltendmachung der Gegenforderung als nicht sachdienlich anzusehen, wenn deren Berücksichtigung zur endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet (hier: Wechsel des Bestellers vom Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln des Werks zur Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs).BGH06.04.2004
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V ZR 105/03 - Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstückskaufvertrages nach der DDR-Kommunalverfassung; keine Stundungsabrede bei Zug-um-Zug-AbwicklungLeitsatz: Der Umstand allein, daß eine Gemeinde durch einen Vertrag eine Verpflichtung eingeht, die teilweise oder ganz erst in späteren Haushaltsjahren zu erfüllen ist, führt nicht zur Genehmigungsbedürftigkeit nach § 44 Abs. 6 DDR-KommVerf. Dasselbe gilt für eine Stundung, die dem Zweck dient, die Zug-um-Zug-Abwicklung der gegenseitigen Pflichten eines Grundstückskaufvertrages sicherzustellen. Eine Stundungsabrede liegt nicht vor, wenn die Vertragsparteien den Zahlungszeitpunkt so festlegen, daß eine Zug-um-Zug-Abwicklung der beiderseitigen Pflichten gewährleistet ist.BGH02.04.2004
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V ZR 107/03 - vollmachtlose Vertretung für mehrere Vertretenen; Verspätung von Angriffsmitteln nach ZurückverweisungLeitsatz: BGB § 177 Abs. 2 Satz 1 Sind bei einem durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Vertrag mehrere Personen Vertragspartner des Vertretenen, so müssen sie, sofern sich aus ihrem Innenverhältnis nichts anderes ergibt, sämtlich an einer Aufforderung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB mitwirken. ZPO (2002) § 531 Abs. 2 Das Berufungsgericht darf auch nach einer Zurückverweisung der Sache neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen. Ist von dem Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 531 Abs. 2 ZPO zugelassener Tatsachenvortrag (Ausgangsvortrag) unschlüssig, muß das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung ergänzendes, zur Schlüssigkeit des Ausgangsvortrags führendes Parteivorbringen auch dann unberücksichtigt lassen, wenn die Partei vor der Zurückverweisung keine Gelegenheit erhalten hatte, ihren Ausgangsvortrag zu ergänzen.BGH02.04.2004
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III ZR 300/03 - Eintritt des Berechtigten in nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten; Vertragsübernahme durch Berechtigten kraft RestitutionsbescheidLeitsatz: Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG gehen auf den Berechtigten auch nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten über, die der Finanzierung von Baumaßnahmen auf dem restituierten Grundstück dienen.BGH01.04.2004
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XII ZR 167/00 - Gerichtliche Entscheidungen während Verfahrensstillstands nicht nichtig, nur anfechtbarLeitsatz: Eine gerichtliche Entscheidung, die während eines Verfahrensstillstandes nach § 249 ZPO ergeht, ist nicht nichtig, sondern lediglich mit dem allgemein zulässigen Rechtsmittel anfechtbar. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann auch dann, wenn sie während der Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ergangen ist, nicht angefochten werden.BGH31.03.2004
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V ZR 90/03 - Widerruf in notariell beurkundetem Angebot zum Verkauf eines GrundstücksLeitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich in einem notariell beurkundeten unwiderruflichen Angebot zum Verkauf des Grundstücks vorbehalten, das Angebot mit der Folge zu widerrufen, daß das Angebot befristet ist, und einen erklärten Widerruf zurückzunehmen, solange das Angebot nicht erloschen ist. Die Erklärung, den Widerruf zurückzunehmen, bedarf in diesem Fall nicht der Beurkundung.BGH26.03.2004
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VII ZR 453/02 - Bürgschaft auf erstes Anfordern im Bauvertrag; ergänzende Vertragsauslegung für unwirksame BürgschaftLeitsatz: a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, BGHZ 151, 229). b) Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist. c) Zur Wirksamkeit einer vom öffentlichen Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Klausel, mit der Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit mit teilweise identischer Zweckbestimmung gefordert wird.BGH25.03.2004